Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben heute Modifikationen an der früheren Einigung zum Bundeshaushalt 2024, die ursprünglich am 15. Dezember 2023 getroffen wurde, beschlossen.

Diese Änderungen, die dem Bundeskabinett am 20. Dezember 2023 vorgelegt wurden, zielen darauf ab, auf neue Erkenntnisse aus der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen für den Deutschen Bundestag zu reagieren.

Schrittweise Abschaffung

Die Überarbeitungen schließen eine Beibehaltung der Steuervergünstigungen für die Forst- und Landwirtschaft bei der Kraftfahrzeugsteuer ein, um administrativen Aufwand zu reduzieren. Die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der Steuervorteile für Agrardiesel wird nun schrittweise über drei Jahre umgesetzt, beginnend mit einer 40%igen Reduzierung im Jahr 2024.

Des Weiteren wird die Übertragung der Kosten für die EU-Plastikabgabe von der Allgemeinheit auf die Verursacher, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, erst ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, um eine effizientere und weniger bürokratische Lösung zu entwickeln.

Bahn bekommt mehr Eigenkapital

Die Deutsche Bahn soll zur Deckung ihres Investitionsbedarfs bis 2029 Eigenkapitalerhöhungen von insgesamt 20 Milliarden Euro erhalten, mit den ersten Schritten in 2024 und 2025. Diese Änderungen resultieren für 2024 in einer Reduzierung der Entlastungen im Bundeshaushalt um circa 2,5 Milliarden Euro. Diese werden jedoch durch andere Einnahmen und Einsparungen ausgeglichen.

Das Bundesfinanzministerium arbeitet aktuell mit anderen Ministerien an der Finalisierung der Gesetzesentwürfe. Der Haushaltsausschuss des Bundestags und später der Bundesrat sollen in den kommenden Wochen über die überarbeiteten Pläne beraten.