Das EU-Lieferkettengesetz, das große Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten sollte, indem es sie für die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt verantwortlich macht, hat im Ministerrat keine Mehrheit gefunden.
Trotz intensiver Verhandlungen und eines „finalen Kompromisses“ konnte die erforderliche Unterstützung nicht gesichert werden, insbesondere da mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und Italien, den Entwurf ablehnten.
Diese Länder teilen die Bedenken Deutschlands hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der befürchteten übermäßigen Bürokratie. Das Gesetz, das unter anderem Missstände wie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung adressieren sollte, wurde von Wirtschaftsverbänden kritisiert, die eine Überforderung europäischer Unternehmen und rechtliche Unsicherheiten befürchteten.
Einige EU-Abgeordnete sehen in dem Scheitern ein Trauerspiel und drängen auf eine Lösung, während andere auf einen Neustart in der nächsten Legislaturperiode hoffen. Zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen den ursprünglichen Kompromiss, betonen jedoch die Notwendigkeit klarer, verhältnismäßiger und überschaubarer Anforderungen.