Die Europäische Kommission hat heute ihren Plan vorgestellt, wonach die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden sollen. Dieses ehrgeizige Ziel für das nächste Jahrzehnt wird auf dem Weg der EU zur Klimaneutralität bis 2050 zu stetigen Fortschritten beitragen. Die neue Zielvorgabe beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Wie die Folgenabschätzung zeigt, ist eine solche Vorgehensweise realistisch und machbar. Das ehrgeizigere Ziel zeugt auch von der weltweiten Führungsrolle der EU, die sie im Vorfeld der nächsten UN-Klimakonferenz (COP26) weiterhin wahrnimmt.

Die Kommission hat heute

  • eine Änderung des vorgeschlagenen Europäischen Klimagesetzes vorgelegt, um das Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 % bis 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050 festzuschreiben;
  • das Parlament und den Rat ersucht, dieses 55 Prozent-Ziel als neuen national festgelegten Beitrag der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu bestätigen und es dem UNFCCC-Sekretariat bis Jahresende mitzuteilen;
  • die bis Juni 2021 vorzulegenden Legislativvorschläge genannt, mit denen das neue Ziel umgesetzt werden soll, darunter: Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, Anpassung der Lastenteilungsverordnung und des Rahmens für Emissionen aus der Landnutzung, Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Verschärfung der CO2-Normen für Straßenfahrzeuge.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: „Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um das Versprechen zu halten, das wir den Europäerinnen und Europäern gegeben haben: Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg. Mit dem neuen Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, werden wir zu Vorreitern auf dem Weg zu einem saubereren Planeten und einem grünen Aufschwung. Europa wird gestärkt aus der Coronavirus-Pandemie hervorgehen, indem es in eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft investiert, innovative saubere Technologien fördert und umweltverträgliche Arbeitsplätze schafft.“

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Zum gegenwärtigen für unsere Gesundheit, unsere Wirtschaft und den globalen Klimaschutz so wichtigen Zeitpunkt kommt es darauf an, dass Europa auf dem Weg zu einem grünen Aufschwung mit gutem Beispiel vorangeht. Wir müssen jetzt handeln – das sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Heute demonstriert Europa der Welt, wie wir auf unserem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 im nächsten Jahrzehnt das Wohlergehen und den Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger steigern werden. 

Kadri Simson, Kommissarin für Energie, fügte hinzu: „Mit den derzeitigen politischen Maßnahmen und den Plänen der Mitgliedstaaten sind wir auf dem besten Weg, unser bisheriges Reduktionsziel von 40 Prozent für 2030 zu übertreffen. Dies zeigt, dass eine ehrgeizigere Zielsetzung nicht nur notwendig, sondern auch realistisch ist. Das Energiesystem wird im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen. Wir werden auf der europäischen Erfolgsgeschichte im Bereich der erneuerbaren Energien aufbauen, alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Prüfstand stellen und eine solide Grundlage für ein grüneres Europa schaffen.

Neben dem Klimazielplan 2030 und der dazugehörigen Folgenabschätzung hat die Kommission heute auch eine Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021-2030 angenommen. Die Bewertung der Kommission zeigt, dass die EU ihr derzeitiges Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken, übertreffen dürfte, was insbesondere den kontinuierlichen Fortschritten bei der Nutzung erneuerbarer Energien in ganz Europa zu verdanken ist. Um die neue Zielvorgabe von 55 Prozent umzusetzen, muss die EU die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien weiter steigern. Hierzu sollen nun weitere Konsultationen und Analysen durchgeführt werden, bevor die Kommission im Juni 2021 entsprechende Legislativvorschläge vorlegt.

Das neue Klimaziel für 2030 wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Erholung Europas von der Coronavirus-Pandemie gezielt zu unterstützen. So werden Investitionen in eine ressourcenschonende Wirtschaft angeregt, Innovationen im Bereich saubere Technologien gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und grüne Arbeitsplätze geschaffen. Die Mitgliedstaaten können für diese Investitionen in die ökologische Wende auf den mit 750 Mrd. EUR ausgestatteten Aufbaufonds NextGenerationEU und den nächsten langfristigen EU-Haushalt zurückgreifen. Zur Förderung der notwendigen Investitionen hat die Kommission heute auch Vorschriften für einen neuen EU-Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien angenommen, um den Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit bei der Finanzierung und Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu erleichtern.

Hintergrund

Eine Anhebung des EU-Ziels für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wurde erstmals im Juli 2019 in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen angekündigt. Diese Erhöhung steht mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris im Einklang, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und die Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5 °C fortzusetzen.

Die Kommission hat im Anschluss an einen breit angelegten Konsultationsprozess im vergangenen Jahr und im Rahmen der heute veröffentlichten Folgenabschätzung eingehend untersucht, wie sich eine Verringerung der Emissionen bis 2030 um 50 Prozent bis 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 auf unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und unsere Umwelt auswirken würde. In der Folgenabschätzung wurde sorgfältig geprüft, welche politischen Instrumente zur Verfügung stehen und wie die einzelnen Wirtschaftszweige zu den Zielen beitragen können. Daraus ergab sich, dass ein ausgewogener, realistischer und wohlüberlegter Weg zur Klimaneutralität bis 2050 die Zielvorgabe einer Emissionssenkung um mindestens 55 Prozent bis 2030 voraussetzt.

Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent muss in allen Wirtschaftszweigen gehandelt werden. Ein klimaneutraler Wandel ist nur möglich, wenn alle dazu beitragen. Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe machen den größten Anteil der Treibhausgasemissionen in der EU aus. Zusammen mit diffusen Nicht-CO2-Emissionen im Energiesystem sind sie für gut 75 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Dies macht deutlich, wie wichtig das Energiesystem für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist. Gebäude und Verkehr sind neben der Industrie die wichtigsten Energieverbraucher und Emissionsquellen. Die Dekarbonisierung sowohl des Energieangebots als auch der Energienachfrage ist der Schlüssel zur Klimaneutralität.

Wie die Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne gezeigt hat, beschleunigen die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimawende. Demnach könnte sich der Anteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 auf 33,7 Prozent erhöhen, was über die derzeitige Zielvorgabe von mindestens 32 Prozent hinausgeht. Was hingegen die Energieeffizienz angeht, so dürfte das Ziel von mindestens 32,5 Prozent verfehlt werden, und zwar um 2,8 Prozent beim Primärenergieverbrauch und um 3,1 Prozent beim Endenergieverbrauch. Daher wird die Kommission durch entsprechende Maßnahmen Abhilfe schaffen, insbesondere durch die bevorstehende Initiative zur Modernisierungswelle, die Überprüfung und mögliche Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie sowie durch Orientierungshilfen zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“. Die heute veröffentlichte Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne auf EU-Ebene wird im Oktober im Rahmen des Berichts zur Lage der Energieunion durch Bewertungen für die einzelnen Mitgliedstaaten ergänzt.

Mit der von der Kommission im März 2020 vorgeschlagenen Verordnung – dem „Europäischen Klimagesetz“ – soll das von den EU-Führungsspitzen im Dezember 2019 vereinbarte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 im EU-Recht verankert und die Richtung für die gesamte EU-Politik vorgegeben werden. Die Kommission schlägt nun vor, das überarbeitete Ziel für 2030 in diese Verordnung aufzunehmen, die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird. Die neue Zielvorgabe für 2030 wird auch die Grundlage für die Beratungen über die Änderung des national festgelegten Beitrags der EU zur Emissionssenkung im Rahmen des Übereinkommens von Paris bilden.

Wie im europäischen Grünen Deal und in der heutigen Mitteilung dargelegt, wird die Kommission nun mit der Ausarbeitung detaillierter Legislativvorschläge zur Verwirklichung dieses neuen Ziels beginnen. Sie wird alle für die Emissionssenkungen relevanten klima- und energiepolitischen Instrumente überprüfen, damit sie bis Juni 2021 geeignete Vorschläge vorlegen kann