Ob alte Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Smartphones oder Computer, allein 2018 wurden in Deutschland 853 000 Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt. Das entsprach 10,3 Kilogramm pro Person, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) errechnet hat. Wobei die Zahlen in der Zwischenzeit noch einmal gehörig gestiegen sein dürften

In den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) wurden 2018 rund vier Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Abfallsammelstellen entsorgt. Im Schnitt waren das rund 8,9 Kilogramm pro Person. Die EU-weit höchsten Abfallmengen pro Kopf verzeichneten Schweden (14,2 Kilogramm), Österreich (13,2 Kilogramm) und Irland (12,9 Kilogramm). In Rumänien verursachte jede Einwohnerin und jeder Einwohner hingegen nur 2,4 Kilogramm Elektroschrott (allerdings ist die Datenlage hier schlecht, die Zahlen stammen aus dem Jahre 2016).

Am 7. April beschäftigt sich nun das Europäische Parlament mit dem Thema Elektroschrott, denn um eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren, müssen mehr Geräte recycelt werden. Zum einen, weil Elektrogeräte inklusive Handies wertvolle Rohstoffe beinhalten, die quasi als zweiter Rohstoffmarkt dienen, zum anderen hat man erkannt, dass die Recyclingquote in Höhe von 40 Prozent bei den elektronischen Geräten viel zu niedrig ist.

Auch das Recht auf Reparatur soll dann in europäisches Recht umgesetzt werden. Laut einer Eurobarometer-Umfrage würden 77 Prozent der Verbraucher in der EU ihre Waren lieber reparieren, als neue zu kaufen. Aufgrund der hohen Reparaturkosten und des mangelnden Service müssen sie aber letztendlich ihre Geräte ersetzen oder entsorgen. Ein weiteres Hindernis für einen nachhaltigeren Konsum ist die Obsoleszenz: Einige Produkte sind so konzipiert, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder Nutzungsdauer nicht mehr funktionieren. In einigen Fällen sind die Komponenten der Geräte so befestigt, dass sie nicht herausgenommen und ersetzt werden können.

Das Europäische Parlament setzt sich seit über zehn Jahren für eine Verbesserung des Rechts der Verbraucher auf Reparatur ein und hat der Europäischen Kommission eine Reihe konkreter Vorschläge unterbreitet, um die Reparatur systematisch, kosteneffizient und attraktiv zu gestalten.

Zu den Maßnahmen, die die Abgeordneten im kommenden Legislativvorschlag fordern werden, gehören:

  • Reparaturen sollten für Verbraucher attraktiver gemacht werden, zum Beispiel durch Prämien für die Reparatur eines defekten Geräts oder den Erhalt eines Ersatzgeräts für die Dauer der Reparatur
  • Hersteller sollten verpflichtet werden, kostenlosen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren und Software-Updates für einen Mindestzeitraum zu garantieren
  • Geräte sollten haltbarer und leichter zu reparieren sein und abnehmbare und austauschbare Teile enthalten
  • Verbraucher sollten mehr und bessere Informationen über die Reparaturfähigkeit von Geräten erhalten
  • Garantiezeiträume sollten verlängert werden

Reparatur etwa bei Mobiltelefonen gibt es längst

Dabei gibt es inzwischen eine Branche, die sich zumindest im Bereich der Mobiltelefonie längst etabliert hat. Die Handyreparaturshops. Denn aufgrund immer komplexer werdender Technik, die Hersteller wie Apple und Samsung in ihren Geräten verbauen, steigen die Empfindlichkeit und die Fehleranfälligkeit. Oft genügt eine unbedachte Handbewegung und schon ist die Funktionsweise durch einen Display- oder Wasserschaden massiv beeinträchtigt. Bei längerem Gebrauch häufen sich überdies Akku- und Speicherschäden, die der schnellen Reparatur bedürfen, wenn man sein Tablet bzw. Notebook weiter nutzen will.

Inzwischen hat sich in Deutschland eine Initiative Runder Tisch Reparatur gebildet, die sowohl gegenüber der Bundesregierung, als auch gegenüber der EU weitreichendere Forderungen haben. So heisst es in einem Forderungspapier:

„Wirklich wirksam können die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen jedoch nur sein, wenn die Voraussetzungen für einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zum Reparaturmarkt geschaffen werden. Ein Recht auf Reparatur ist das Recht der Eigentümerin einer Sache, diese Sache selbst zu reparieren oder durch eine Fachperson ihrer Wahl reparieren zu lassen. Dieses Recht kann nur verwirklicht werden, wenn die für eine Reparatur notwendigen Bedingungen insbesondere durch Hersteller oder Inverkehrbringer erfüllt werden, indem sie Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen. Reparieren muss für Bürger*innen einfacher und für unabhängige Reparaturdienstleister rentabler werden. Der Reparatursektor, der seit vielen Jahren schrumpft, muss zukunftsfähig gemacht werden. Hierfür braucht es Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene.“