Die Berliner Senatsverwaltung kündigt nach Eilantrag der DUH die Freigabe des Radwegs Ollenhauerstraße in Berlin-Reinickendorf an. Die Deutsche Umwelthilfe hält den politisch motivierten Radwegestopp der Berliner CDU-SPD-Regierung für rechtswidrig und sicherheitsgefährdend

Die Berliner Senatsverwaltung plant offenbar, den zunächst gesperrten Radweg auf der Ollenhauerstraße in Berlin-Reinickendorf doch freizugeben, wie am späten Donnerstagabend bekannt wurde. Dies erfolgt unmittelbar nach der Stellung eines Eilantrags, den eine persönlich betroffene Mitarbeiterin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Solange der Radweg nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist, bleibt der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin bestehen. Das Gericht hatte unmittelbar nach Eingang des Eilantrags den Bezirk Reinickendorf verpflichtet, bis kommenden Dienstag, den 18. Juli sämtliche Verwaltungsvorgänge offen zu legen und den DUH-Antrag zu erwidern.

Die auf Erhalt des Radwegs klagende Mitarbeiterin der DUH erklärt: „Wir als Zivilgesellschaft haben durch Demos und den Gang vor Gericht dafür gesorgt, dass die absurde Schließung des Radwegs auf der Ollenhauerstraße nun scheinbar rückgängig gemacht wird. Ich erwarte von der Berliner CDU, dass sie diese klare Aufforderung aus der Bevölkerung annimmt und den dringend benötigten Radwegeausbau in der gesamten Stadt schnell voranbringt. Für eine sichere, attraktive und gesunde Radfahrumgebung in Berlin.“

Zugleich unterstützt die DUH ein weiteres rechtliches Verfahren gegen den politisch motivierten Radwegestopp in Berlin: Ein ebenfalls von der DUH rechtlich unterstützter persönlich betroffener Bürger hat bei der Senatsverwaltung beantragt, den bereits angeordneten Radweg auf der Hauptstraße in Berlin-Schöneberg unverzüglich umzusetzen und freizugeben. Der Radfahrstreifen war auf Weisung der Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) vorige Woche gestoppt worden. Wenn dem Antrag nicht innerhalb der einmonatigen Frist entsprochen wird, wird Klage erhoben.

Der betroffene Bürger führt aus: „Die Hauptstraße in Schöneberg ist für Radfahrende eine der wichtigsten Strecken im Bezirk und Schulweg vieler Kinder. Zugleich ist sie eine der gefährlichsten Straßen in Schöneberg – erst vor wenigen Jahren wurde hier eine Radfahrerin bei einem Unfall getötet. Der bereits angeordnete Radweg wäre ein Lichtblick für alle Menschen im Bezirk und muss kommen!“

Ein rein politisch motivierter Stopp eines Radweges, der geplant, finanziert und angeordnet wurde, der von der Verwaltung noch bis vor wenigen Wochen als wichtig für die Verkehrssicherheit angesehen wurde, ist ein rechtswidriger, symbolischer Akt im ideologischen Kampf der CDU gegen Radwege.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unser erster Erfolg zum Erhalt eines zur Umwandlung in Autoparkplätze vorgesehenen Radweges ist ein Signal für die faire Aufteilung des knappen Verkehrsraumes, gerade auch für die in Berlin viel zu häufig unter die Räder kommenden Radfahrer. Unmittelbar vor der vom Gericht gesetzten Frist lenken Bezirk und Senat ein. Der Erfolg in Reinickendorf bestätigt eindeutig: Der von Verkehrssenatorin Manja Schreiner verhängte Radwegestopp ist rechtswidrig. Als nächsten Schritt kämpfen wir für den Radweg in Schöneberg und werden darüber hinaus auch für weitere Radwege alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten nutzen, um die ideologische, sicherheitsgefährdende Anti-Fahrrad-Politik der Berliner CDU-SPD-Regierung zu stoppen.“