Die Bundesregierung zeigt offenbar ein verstärktes Interesse an den Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils bezüglich des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Am Montag hat das Bundesfinanzministerium die für den KTF geltende Haushaltssperre auf praktisch den gesamten Bundeshaushalt ausgedehnt. Diese Maßnahme wurde durch ein Schreiben von Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer, das am Abend vorlag, dokumentiert.

In Reaktion auf eine spätabendliche Anfrage erklärte das Finanzministerium, dass Verpflichtungsermächtigungen im aktuellen Haushalt gestoppt werden, um mögliche Belastungen für die kommenden Jahre zu verhindern. Dabei wurde betont, dass bestehende Verbindlichkeiten weiterhin erfüllt werden, jedoch keine neuen eingegangen werden dürfen. Zusätzlich wurde klargestellt, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine eigenmächtige Entscheidung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) handelt, sondern im Konsens mit anderen Regierungsteilen erfolgt. Man betonte, dass dies abgesprochen und sinnvoll sei.

Im Schreiben von Gatzer wird ausgeführt: „Um weitere Belastungen für kommende Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, sämtliche in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 aufgeführten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren.“ Hierbei wird auf Paragraf 41 der Bundeshaushaltsordnung verwiesen, welcher die Regelungen für eine Haushaltssperre enthält.

Nach dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe sind zahlreiche Fragen aufgetaucht, deren Auswirkungen noch unklar sind – auch für Experten. Das gesamte Budget der Ampel-Koalition steht auf dem Spiel, insbesondere die bereits festgelegten 60 Milliarden Euro für Klimaprojekte und die Modernisierung der Wirtschaft. Hier sind die Kernfragen im Überblick.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Umschichtung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig. Dies geschah unter anderem mit der Begründung, dass der Bund die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nicht nutzen dürfe, um Kredite auf Vorrat anzuhäufen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob weitere Milliarden für Projekte wie Energiepreisbremsen nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Auch das bereits in diesem Jahr ausgegebene Geld steht im Fokus. Sachverständige sollen dem Bundestag und der Bundesregierung bei der Bewertung dieser Fragen am Dienstag (11:00 Uhr) helfen.

Es bleibt offen, ob Vorhaben aus dem Klimafonds in den regulären Haushalt für 2024 verschoben werden müssen. Experten sind uneinig, ob der Etat für das kommende Jahr unter diesen Umständen überhaupt in den nächsten Tagen beschlossen werden kann.

Experten sind sich einig: Weitere Sondervermögen betroffen

Einig sind sich die Sachverständigen jedoch in einem Punkt: Das Urteil wird wahrscheinlich weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für den Klimafonds, sondern auch für weitere Sondervermögen.

Die kurzfristigen Auswirkungen sind bereits spürbar. Das Bundesfinanzministerium hat die für den KTF verfügte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden. Diese Maßnahme betrifft Etats aller Ministerien.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte bereits Kürzungen bei der Wirtschaftsförderung an und betonte, dass trotz der kurzfristigen Belastungen langfristige Vorteile durch eine effizientere Wirtschaftspolitik erreicht werden könnten.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnte vor möglichen Kreditkürzungen für die Energiepreisbremsen und den daraus resultierenden Kosten für die Bürger.

Es gibt insgesamt 29 Sondervermögen des Bundes, die auf dem Prüfstand stehen. Nicht alle könnten jedoch von dem Karlsruher Urteil betroffen sein, da das Bundesverfassungsgericht sich nur zu schuldenfinanzierten Sondervermögen geäußert hat. Töpfe, die sich durch eigene Einnahmen finanzieren, könnten davon ausgenommen sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Haushaltsurteil die verschiedenen Sondervermögen beeinflussen wird. Es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Experten, ob der Haushalt für 2024 unter den gegebenen Umständen in den nächsten Tagen überhaupt beschlossen werden kann.

Die Stellungnahmen der Experten wurden bereits veröffentlicht. Einige Experten sehen Auswirkungen auf das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen als denkbar, äußern sich jedoch nicht eindeutig zu den Konsequenzen.

Die Anhörung am Dienstag könnte weitere Klarheit bringen, aber eine eindeutige Antwort zu den Konsequenzen des Urteils ist noch unklar. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, wie mit dem Haushalt für 2024 umgegangen werden sollte, und ob ein Nachtragshaushalt im kommenden Jahr erforderlich ist.