Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen aus Plastik sollen verboten werden. Kunststoffe ohne Alternativen müssen bis 205 um mindestens 25 Prozent verringert werden – Maßnahmen gegen Zigarettenfilter und verlorenes Fischereigerät
Einwegartikel aus Kunststoff wie Teller, Besteck, Strohhalme, Luftballonstäbchen oder Wattestäbchen sollen in der EU verboten werden. Dafür hat das Europäische Parlament heute gestimmt. Diese Produkte, die über 70 Prozent aller Abfälle im Meer ausmachen, sollen nach dem Gesetzesentwurf des Europäischen Parlaments ab 2021 vom EU-Markt genommen werden. Die Europaabgeordneten haben Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol in die Liste der verbotenen Produkte aufgenommen.
Nationale Reduktionsziele für nicht verbotene Kunststoffe
Der Verbrauch mehrerer anderer Artikel, für die es keine Alternative gibt, muss von den Mitgliedstaaten bis 2025 um mindestens 25 Prozent reduziert werden. Dazu gehören Einweg-Burgerboxen, Sandwichboxen oder Lebensmittelbehälter für Obst, Gemüse, Desserts oder Eis. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Produkten fördern, die für Mehrfachnutzung geeignet sind und, wenn sie zu Abfällen geworden sind, zur Wiederverwendung und zum Recycling vorbereitet werden können. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten Pläne auf nationaler Ebene erarbeiten. Bis 2025 müssen außerdem 90 Prozent aller anderen Plastikartikel wie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff getrennt eingesammelt und recycelt werden.
Zigarettenfilter und verlorenes Fischereigerät
Der Gesetzesentwurf sieht auch Reduzierungsmaßnahmen für Abfälle aus Tabakprodukten vor, insbesondere für kunststoffhaltige Zigarettenfilter. Sie sollen bis 2025 um 50 Prozent und bis 2030 um 80 Prozent reduziert werden. Ein Zigarettenstummel kann zwischen 500 und 1000 Liter Wasser verunreinigen. Auf die Fahrbahn geworfen, kann es bis zu zwölf Jahre dauern, bis er zerfällt. Zigarettenstummel sind die am zweithäufigsten weggeworfenen Einwegartikel aus Kunststoff. Die EU-Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass jährlich mindestens 50 Prozent der verlorenen oder weggeworfenen kunststoffhaltigen Fischfanggeräte gesammelt werden, wobei bis 2025 ein Recyclingziel von mindestens 15 Prozent angestrebt wird. Die Fischfanggeräte machen 27 Prozent der an den europäischen Stränden anfallenden Abfälle aus.
Hersteller in die Verantwortung nehmen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen nach dem Gesetzesentwurf dafür sorgen, dass Tabakunternehmen die Kosten für die Abfallsammlung dieser Produkte übernehmen. Das beinhaltet auch den Transport und die Behandlung des Abfalls. Dasselbe gilt für Hersteller von kunststoffhaltigen Fischfanggeräten. Auch sie müssen dazu beitragen, das Recyclingziel zu erreichen. Frédérique Ries (ALDE, BE), die für den Vorschlag federführend zuständige Abgeordnete, sagte: „Wir haben die ehrgeizigsten Gesetze gegen Einweg-Kunststoffe verabschiedet. Es liegt nun an uns, bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat, die bereits im November beginnen sollen, den Kurs beizubehalten. Die heutige Abstimmung ebnet den Weg für eine ehrgeizige Richtlinie. Sie ist unerlässlich, um die Meeresumwelt zu schützen und die Kosten für Umweltschäden, die durch Kunststoffverschmutzung in Europa verursacht werden und bis 2030 auf 22 Milliarden Euro geschätzt werden, zu senken.“
Nächste Schritte
Der Bericht wurde mit 571 zu 53 Stimmen angenommen, bei 34 Enthaltungen. Das Parlament wird Verhandlungen über die endgültige Fassung des Gesetzes mit dem Rat aufnehmen, sobald die EU-Minister ihren eigenen Standpunkt zu diesem Thema festgelegt haben.
Hintergrund
Laut der Europäischen Kommission (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3909_en.htm) bestehen mehr als 80 Prozent der Abfälle in den Meeren aus Plastik. Weil sich Plastik nur langsam zersetzt, sammelt sich immer mehr davon in den Meeren und auf den Stränden der EU und auf der ganzen Welt. Kunststoffreste finden sich auch in Tieren, die im Meer leben – etwa in Meeresschildkröten, Robben, Walen und Vögeln, aber auch in Fischen und Muscheln, und damit in der menschlichen Nahrungskette.
Kunststoffe sind ein praktisches und wirtschaftlich wertvolles Material. Sie müssen aber besser genutzt, wiederverwendet und recycelt werden. Wird Plastik einfach weggeworfen, umfassen die wirtschaftlichen Folgen nicht nur den verlorenen Materialwert, sondern auch die Kosten für Reinigung und Schäden für den Tourismus, die Fischerei und die Schifffahrt.
Auch Biokunststoffe mit einbeziehen
Im Vorfeld hatte der NABU allerdings auch eine Einbeziehung von sogenannten Biokunststoffen in die Verordnung gefordert. 346.831 Tonnen Abfall fielen 2017 in Deutschland durch Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen an, darunter 222.419 Tonnen Papier, Pappe und Karton sowie 105.524 Tonnen Kunststoff. Das sind Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des NABU. Erstmals seit 1994 wurde umfassend erhoben, wie viel Abfall für Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen in Deutschland anfällt, wie stark der Zuwachs seit 1994 ist und wer die Einwegprodukte in Umlauf bringt.
Die Systemgastronomie und Imbisse verursachen jeweils ein Drittel der Abfälle. In den letzten 25 Jahren stieg der Verbrauch dramatisch, so haben sich die Abfälle für Heißgetränke versechsfacht, die Abfälle für Einwegbesteck haben sich mehr als verdoppelt. Überflüssige Einwegprodukte, die viel zu oft auch in Meeren oder Flüssen landen.
„Unsere neue Studie verdeutlicht, wie stark Einwegprodukte bereits zum Abfallaufkommen in Deutschland beitragen. Wenn die Politik nicht gesetzgeberisch in dem Markt eingreift, werden die To-Go-Abfälle immer weiter steigen. Daher ist das von der EU-Kommission geplante Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff ein wichtiger erster Schritt für den Meeres- und Umweltschutz“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Wir fordern daher das EU-Parlament auf, das heute über den Richtlinienentwurf diskutiert, diesen zu unterstützen und sich für einen breiten Anwendungsbereich einsetzen: Auch so genannte Biokunststoffe und beschichtete Papierprodukte und -verpackungen müssen von der Richtlinie abgedeckt werden, um Verlagerungseffekten vorzubeugen“, so Miller.
„In den kommenden Monaten sind auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gefordert, das Vorhaben der EU-Kommission zu unterstützen und anschließend die Richtlinie ambitioniert umzusetzen. „Dazu gehört vor allem eine konsequente Förderung von Mehrweg-Alternativen, damit Kunststoff-Einweg nicht nur durch Papier-Einweg ersetzt wird. Kontraproduktiv wäre auch die Umstellung von Kunststoff-Einwegtellern auf Kunststoff-Snackboxen. Da letztere nicht verboten werden sollen, könnten die Müllberge sogar steigen“, sagt NABU-Konsumexpertin Katharina Istel.
Die europäische Plastikstrategie und der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu Einwegplastik sollen dazu beitragen, das Problem der Meeresvermüllung zu lösen. Weltweit gelangen mehr als 80 Prozent der Plastikabfälle von Land ins Meer. „Auch an deutschen Küsten werden bei Aufräumaktionen des NABU regelmäßig Einweggeschirr, Styropor für den To-Go-Verzehr und andere Lebensmittelverpackungen gefunden. Diejenigen, die an der Umweltverschmutzung durch Einweg verdienen, müssen viel stärker in die finanzielle Verantwortung für Prävention und Reinigung genommen werden“, fordert Istel.