Die Europäische Kommission hat letzte Woche eine öffentliche Konsultation zu den ersten beiden Gruppen von Kriterien eingeleitet, die bestimmen, welche Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten können.

Der Begriff der Taxonomie ist ein Kunstwort, der in der Betriebswirtschaftslehre vorkommt. Die Taxonomie soll mit einer eindeutigen Differenzierung zwischen verwendeten Kategorien für ein besseres Verständnis der gesamten untersuchten Objekte sorgen. Ein konzeptionelles Gerüst wird durch eine entsprechende Kategorisierung hergestellt, die dann die Grundlage bildet für etwa eine Informationssammlung oder eine Analyse. Am Ende soll einsinnvolles und durchdachtes Klassifizierungsverfahren entstehen, dass es einfach und leicht verständlich ist. Auch die EU hat eine Taxonomie-Verordnung der EU, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird dazu beitragen, die weltweit erste „grüne Liste“ als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen.

Damit wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die Investoren überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten investieren, die erhebliche positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben.

Als Teil der Taxonomie-Verordnung wurde die Kommission beauftragt, technische Screening-Kriterien (so genannte „delegierte Rechtsakte“) zur Weiterentwicklung der Taxonomie vorzulegen. Die ersten beiden Gruppen von Kriterien wurden heute in einem Entwurf für einen delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der nun für Rückmeldungen offen steht. Er betrifft diejenigen Aktivitäten, die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die Aktivitäten und Kriterien basieren auf den im März 2020 veröffentlichten Empfehlungen der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (TEG).

Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sagte: „Die EU-Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Rechtsakt zur Unterstützung des europäischen Green Deal, denn sie wird dafür sorgen, dass mehr Investitionen in umweltverträgliche und nachhaltige Projekte fließen. Wenn Sie bei der Entwicklung dieser Regeln mitreden wollen, ist die heute beginnende öffentliche Konsultation Ihre Chance!“

Die öffentliche Konsultation wird vier Wochen lang laufen. Die Kommission wird die eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigen, bevor sie die Annahme des delegierten Rechtsakts abschließt. Er wird dann dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt und gilt ab dem 1. Januar 2022. Die zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwürfe der delegierten Rechtsakte sind online verfügbar.