Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung von Haushalten und Industrie bei den Stromnetz-Kosten sind bei Sachverständigen auf Kritik gestoßen, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Dies zeigte sich bei einer Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz / NEMoG – 18/11528) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, die vom Vorsitzenden Peter Ramsauer (CSU) und dem stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Barthel (SPD) geleitet wurde.
Ein Kernpunkt ist die Vergütung, die dezentrale Energieproduzenten bekommen, weil die Einspeisung ihres Stroms in regionale Netze weniger aufwendig sei als bei Großkraftwerken, deren Energie zunächst durch vorgelagerte Netze mit höherer Spannung geleitet wird. Die Bundesregierung sieht vor, dass diese Zahlungen aus solchen „vermiedenen Netzentgelten“ schrittweise auslaufen sollen. Denn der Anstieg der dezentralen Erzeugung habe zunehmende Netzkosten verursacht, weil deren Strom in vermehrtem Maße nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern doch über die vorgelagerten Netze in den Markt gebracht werde.
Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), lehnte ein solches Vorgehen ab – „auch mit Blick auf die drastischen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und den Weiterbetrieb dieser Anlagen“. Das Prinzip der vermiedenen Netzentgelte habe für „steuerbare dezentrale Einspeisung weiterhin seine Berechtigung“ – wobei es insbesondere um Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geht. Er schlug aber die Abschaffung für „volatil einspeisende Photovoltaik- und Windenergieanlagen“ gleich zum nächsten Jahreswechsel vor.
BDI begrüßt faire Kosten
Namens des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte es Carsten Rolle, dass die Bundesregierung „die Kosten der Energiewende in den Netzentgelten fair und transparent verteilen“ wolle. Doch vermisste er ein „Gesamtkonzept“. So sei „die beabsichtigte Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Möglichkeit zur Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgeltes“ schon aus formellen Gründen „nicht sachgerecht“. Denn wenn nicht wenigstens „zeitgleich“ eine entsprechende Verordnung vorgelegt werde, fehle hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen „Rechtssicherheit und Planungssicherheit“. Eine bundesweite Vereinheitlichung wäre für ihn „ein Weg, der deutlich über das Ziel hinausschösse“.
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH sprach sich mit den Worten von Hans-Jürgen Brick „gegen eine Vereinheitlichung der Netzentgelte im Übertragungsnetz“ aus – und warnte vor „negativen Folgen für die Volkswirtschaft“. Einer „geringfügigen Entlastung“ der Kunden im Norden und Osten stünde eine „massive Belastung“ der Industrie im Westen und Süden gegenüber. Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für die volatile Erzeugung sollte „schnellstmöglich umgesetzt werden“.
Problem: Volatile Stromerzeugung
„Kritisch“ sah auch Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass die „grundsätzlich gebotene und sachgerechte Unterscheidung“ zwischen volatilen und steuerbaren Anlagen „nicht ausreichend vorgenommen“ werde. Volatile Stromerzeugung mit ihrer Wetterabhängigkeit erfordere eher „Netzausbau statt Netznutzung zu vermindern“. Die vermiedenen Netzentgelte seien bei KWK-Anlagen Bestandteil der Kalkulation gewesen. Jetzt drohe, dass sie nicht mehr wirtschaftlich seien und zu einem beträchtlichen Teil womöglich stillgelegt würden.
Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz strich heraus, dass Regionen mit einer besonders hohen Einspeisung Erneuerbarer Energien „systematisch benachteiligt“ würden. Eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sei „unerlässlich“.
Adi Golbach von „KWK kommt“ las aus der Gesetzesbegründung heraus, dass die „Interessen der Stromverbraucher an niedrigen Nutzentgelten gegen die dezentralen Erzeuger ungerechtfertigter Weise in Stellung gebracht“ würden. Damit stehe der Gesetzentwurf „den Zielen der Energiewende entgegen“. Die Begründung für das Vorhaben der Bundesregierung stehe „nicht auf tönernen Füßen, sondern auf gar keinen Füßen“.
Wolfgang Zander, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET), beanstandete, dass der Gesetzentwurf nicht unterscheide zwischen volatilen, nicht steuerbaren Anlagen und dem Bereich der steuerbaren dezentralen Einspeisungen, die in vielen Fällen „nachhaltig zur Entlastung der Netze“ beitrügen.
Auf eben diesen Unterschied hob auch Klaus Ritgen (Deutscher Landkreistag) ab. Überdies setzte er sich zwar „von der Zielrichtung her“ für eine Angleichung der Übertragungsnetzentgelte ein. Allerdings müssten dabei die regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung will die vermiedenen Netzentgelte zunächst einfrieren und dann schrittweise reduzieren: „Perspektivisch ist vorgesehen, das Instrument der Entgelte für dezentrale Erzeugungsanlagen, die aus den Netzentgelten finanziert werden, bis zum Jahr 2030 abzuschaffen“, heißt es im Gesetzentwurf.