Interne Dokumente des Bundes belegen schwere Fehler bei der Anordnung des Atommoratoriums nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011.
So überging der zuständige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium die eigentlich für die Bundesaufsicht über die Atomkraftwerke verantwortliche Arbeitsgruppe, die eine gegen Schadensersatzforderungen der Atomkonzerne juristisch abgesicherte Anordnung entworfen hatte.
Dessen Leiter beschwerte sich in einer E-Mail darüber, dass seine „Arbeiten im Papierkorb landen“, obwohl er eine „Mitverantwortung für die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke“ trage. Es handele sich „eindeutig“ um den „Zuständigkeitsbereich“ seines Referats, schreibt er in der E-Mail, die dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt.
Die Anordnung hat schließlich ein anderes Referat verfasst, aus Sicht des Beamten so mangelhaft, dass absehbar gewesen sei, dass die Atomkonzerne dagegen Schadensersatzklagen einreichen würden. Insgesamt 880 Millionen Euro Schadensersatzdrohungen stehen im Raum.
Doch das Bundeskanzleramt enthält dem Parlament offensichtlich wichtige Informationen über Kontakte zwischen dem Haus und den Atomkonzernen vor.
Auf Nachfrage der Grünenpolitikerin Sylvia Kotting-Uhl erklärte das Kanzleramt, es habe „telefonische oder persönliche Kontakte“ zwischen Kanzleramt und AKW-Betreibern „nach Aktenlage“ nicht gegeben.
Später berichtete der damalige RWE-Chef Jürgen Großmann vor dem Untersuchungsausschuss in Hessen, der die Umstände des Atommoratoriums für das AKW in Bibliskontrolliert, er habe sich mit dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla zu einem privaten Abendessen getroffen. Pofalla und der betreffende Referatsleiter sollen nächsten Freitag in Wiesbaden aussagen. Kotting-Uhl überlegt nach Informationen des Nachrichtenmagazins, auch in Berlin einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.