Biobauern, die gegen Tierhaltungsvorschriften verstoßen haben, mussten bei manchen staatlich zugelassenen Kontrollstellen kaum fürchten, durch die Prüfungen aufzufliegen.
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet in seiner am Sonnabend erscheinenden Ausgabe, dass sich dies aus einem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Oldenburg ergebe. Die Behörde hatte in den vergangenen Jahren gegen etliche Legehennen-Halter ermittelt, die in ihren Ställen mehr Tiere hielten als erlaubt. Dabei gerieten auch Biokontrolleure, insbesondere der Firma IMO, ins Visier.
Nach Sichtung von Unterlagen und Zeugenvernehmung habe sich ergeben, dass die Überprüfungen zur Aufdeckung und Behebung von Missständen „weitgehend ineffizient und kaum wirksam gewesen“ seien, urteilt die Behörde in einem Vermerk: „Es bleibt festzustellen, dass die Geschäftsführung und Mitarbeiter der IMO den von ihr übernommenen und zu bewältigenden Aufgaben in mangelhafter Art und Weise nachgekommen sind.“
Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen, die auch von der Tierschutzorganisation Peta angestoßen worden waren, ein, weil den Kontrolleuren keine strafrechtlich relevanten Motive für ihr Versagen nachzuweisen seien. Die für die Zulassung der Kontrollstellen zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn hat inzwischen intern alle Kontrollstellen angewiesen, ihre Prüfungen zu verbessern.