Die Bundesregierung weist Vorwürfe der Opposition zurück, sie tue zu wenig, um die sogenannte „Kontrolllücke“ bei der Einfuhr von Biokraftstoffen zu schließen. In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) klar: Eine Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist nur dann möglich, wenn staatliche Kontrolleure uneingeschränkten Zugang zu den Produktionsstätten haben.

Gesetzesänderung in Vorbereitung

Um die Kontrolle weiter zu verschärfen, hat das BMUV Mitte Dezember 2024 eine „Formulierungshilfe“ für eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Verordnungen an die Bundestagsfraktionen übermittelt. Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von importierten Biokraftstoffen innerhalb des bestehenden EU-Rahmens zu erweitern.

Ein zentraler Punkt der vorgeschlagenen Neuregelung: Sollte Unternehmen der Zugang zu Produktionsstätten verweigert werden, könnte dies die Anrechnung auf die THG-Quote erschweren. Zudem sollen klare gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um Nachweise aberkennen zu können, wenn Unternehmen wissentlich ungültige Zertifikate vorlegen.

Druck auf EU-Ebene: Betrugsprävention im Fokus

Neben nationalen Maßnahmen setzt die Bundesregierung auch auf eine europaweite Lösung. Beim Energierat im Mai 2024 hat Deutschland der EU-Kommission konkrete Vorschläge zur Betrugsprävention unterbreitet. Dabei geht es insbesondere darum, bestehende Schwachstellen im Kontrollsystem zu identifizieren und zu schließen.

Ein vorgeschlagener Ansatz ist die Einführung einer Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen durch nationale Behörden – in Deutschland etwa durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Dadurch sollen die Prüfstandards für Biokraftstoffe verbessert und Manipulationen erschwert werden.

Opposition bleibt skeptisch

Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Union kritisch. Sie fordert eine noch konsequentere Durchsetzung der Kontrollen und warnt davor, dass weiterhin große Mengen an zweifelhaften Biokraftstoffen in den Markt gelangen könnten. Ob die von der Regierung geplanten Regelungen ausreichen, um Betrug effektiv zu verhindern, bleibt abzuwarten – die Debatte dürfte jedenfalls weitergehen.