Die Universitäten Augsburg und Ljubljana starten eine Forschungskooperation, welche verschiedene Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf völkerrechtlicher und europäischer Ebene untersuchen wird. Sie wird von der Bayerischen Forschungsallianz gefördert.
Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich in den unterschiedlichsten Bereichen, wie zum Beispiel Hochwasserkatastrophen, Dürren, dadurch hervorgerufene Migrationsbewegungen und gesellschaftliche Veränderungen. Neben den Natur- und Sozialwissenschaften kann die Rechtswissenschaft zur Verringerung des Wandels beitragen.
Wenn es um die rechtliche Absicherung vor den genannten Folgen geht, sind verschiedene Rechtsbereiche betroffen – national wie international. Wie Klimaschutz und Maßnahmen für mehr Klimaresilienz sowohl im Völker- als auch im europäischen Recht besser gestaltet werden können, steht im Fokus der Kooperation zwischen den Augsburger Rechtswissenschaftlern Dr. Stefan Lorenzmeier, Prof. Thilo Rensmann und Prof. Matthias Rossi mit dem Völkerrechtslehrstuhl der Universität Ljubljana von Prof. Vasilka Sancin, die auch Vizepräsidentin der UN-Menschenrechtskommission ist.
Menschenrechtliche Aspekte
Gemeinsam werden sie die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf völkerrechtlicher und europäischer Ebene untersuchen. Hierbei werden neben den menschenrechtlichen Aspekten auch Spezialmaterien wie das Seerecht, das internationale Wirtschaftsrecht, das Gesundheitsrecht und der internationale Umweltschutz näher beleuchtet. Ziel ist es, Wege zu finden, wie Klimaschutz auch vor völkerrechtlichen und europäischen Gerichten einklagbar und durchsetzbar ist, um eine bessere Adaption und Mitigation der Menschheit vor den Auswirkungen sich verändernder äußerer Umstände zu ermöglichen. Dafür sollen die bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten und die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsschutzmöglichkeiten identifiziert und einer rechtlichen Lösung zugeführt werden.
Das internationale und europäische Recht zeichnet sich durch eine große Aufspaltung in unabhängig voneinander bestehende Rechtsgebiete und sehr unterschiedliche Klagewege aus, was eine einheitliche juristische Konfliktlösung erschwert. Dies ist gerade bei Herausforderungen, die sowohl Landes- wie Fächergrenzen überschreiten, problematisch. Gerade der Klimawandel ist hier das beste Beispiel.
Mögliche Klageberechtigte
Die am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten internationaler Gerichte und Organe, wie des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Union, werden ihre Untersuchungen nicht auf den Status quo der bestehenden Rechtssysteme beschränken, sondern auch innovative Wege beschreiten, beispielsweise bezüglich des Kreises möglicher Klageberechtigter, des europäischen oder internationalen gerichtlichen Forums der Rechtsdurchsetzung und der notwendigen Kausalität zwischen einem Ereignis und der Rechtsverletzung und dadurch Vorschläge für eine Erweiterung des Rechtssystems zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels erarbeiten.
„Rechtsstreitigkeiten im Kontext des Klimawandels global zu betrachten ist wegen der Eigenheiten des internationalen Rechtssystems eine überaus komplexe Herausforderung an das Recht, welche durch das Forschungsprojekt näher beleuchtet werden soll“, sagt Dr. Stefan Lorenzmeier, der Augsburger Mitinitiator des Projekts.
Das Forschungsprojekt wird von der Bayerischen Forschungsallianz im Rahmen des Bayerischen Hochschulförderprogramms zur Anbahnung und Vertiefung internationaler Forschungskooperationen gefördert für 2022 und soll anschließend in eine europäische Förderung überführt werden.
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