Der Naturschutzbund Deutschland hat diese Woche Klage gegen die Planung einer  380-kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide Chorin eingereicht. Diese Freileitung, die auch die Stadt Eberswalde sowie den Naturpark Barnim durchqueren soll, ist nach Angaben der NABU  bereits seit Abschluss des Raumordnungsverfahrens 2008 äußerst umstritten.
Angestoßen durch die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ entstand eine rege Diskussion um die Notwendigkeit dieses Projekts. Schon während des des Planfeststellungsverfahrens  – zwischen Juni 2010 und Juli 2014 –   wurden 1300 Einwendungen gegen das Vorhaben eingebracht. Darüber hinaus haben sowohl viele kommunale Parlamente als auch der Barnimer Kreistag gegen die Planung protestiert.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden diese Einwände jedoch von der Genehmigungsbehörde zurückgewiesen. Diese greift in ihrer Argumentation weitgehend die Stellungnahmen des Vorhabenträgers, der 50Hertz Transmission GmbH, auf. „Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den eingebrachten wissenschaftlichen Gutachten hatte nicht stattgefunden,“ heißt es dazu beim NABU.
Klage beim Bundesverwaltungsgericht
Nun hat die Naturschutzorganisation mitgeteilt, auf Grund  der fehlenden sachlichen Abwägung bei der Entscheidungsfindung unterstützt durch die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ am 22.09.2014 Klage beim Bundesverwaltungsgericht einfgereicht zu haben und gleichzeitig einen einstweiligen Rechtschutz mit dem Ziel eines Baustopps für die Freileitung beantragt zu haben. Grund für die Einwände gegen den Trassenbau seien zum Beispiel bestehende Zweifel an der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Freileitung und eine Kritik an deren technischer Ausführung.
Die Naturschutzorganisationen sind keienwegs gegen Stromleitungen. Bereits im Dezember 2008 sei  ein Plan einer Alternativtrasse zur Schonung der Landschaft und der Schutzgebiete erarbeitet worden, die die Zustimmung von 18 Umweltverbänden erhhalten habe. Im Genehmigungsverfahren habe dieser Entwurf beim Landesbergamt jedoch keine Berücksichtigung gefunden.
Weitere Schwachstellen des Planfeststellungsbeschlusses bestünden nach Angabe des Nabu in Verfahrensmängeln wie beispielsweise einer unzureichenden Planrechtfertigung, einer mangelnden Prüfung von Alternativen, einer fehlenden Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere des Vogelschutzes, einer fehlerhaften Gewichtung der Eingriffe in Natur und Landschaft, einer mangelnder Transparenz der Abwägungen sowie eklatanten Abwägungsfehlern.