Menschenrechte in Unternehmen. Heute beschäftigt sich das Bundeskabinett mit der Umsetzung der CSR Gesetzes. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)  sollen Mindeststandards festgelegt werden, wie große deutsche Unternehmen über 500 Mitarbeiter über die Erfüllung ihrer unternehmerischen Sozialverantwortung berichten.
So soll zum Beispiel über die Maßnahmen der Unternehmen zum  Schutz der Menschenrechte ebenso wie zum Umweltschutz, zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen und zur Korruptionsbekämpfung berichtet werden.
Am Vortag der Kabinettssitzung hat der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, eine Studie vorgelegt, in der 30 große deutsche Unternehmen befragt wurden, wie sie innerhalb ihrer Firmenpolicy und des Produktionsprozesses das Thema Menschenrechte managen.
Fazit der Untersuchung, die unter dem Titel Lieferketten sind Menschenkette steht: „Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei den befragten Unternehmen steht noch am Anfang. Bislang hätten von den befragten Großfirmen nur die Hälfte überhaupt Risikoanalysen betrieben, und nur ein Drittel schließe dabei die gesamte Lieferkette mit ein.“
Fortschritt wird nicht gemessen
„Noch schlechter sieht es bei der Messbarkeit der Fortschrittsergebnisse in den Menschenrechtsfragen in deutschen Firmen aus“, erläuterte Löning. „Nur ein Fünftel der von uns befragten Unternehmen haben gute und messbare Ziele. Zudem schätzen sich nur sechs Prozent selbst als „gut“ ein.“
Fehlendes Wissen
Grund dafür ist, dass die Unternehmen  die Menschenrechte zwar als strategisches Thema erkannt haben , das in Zukunft stärker in den Fokus rücken wird ( 88 Prozent), doch weniger als die Hälfte der Befragten (40 Prozent) schätzen das eigene Know-how und das interne Wissen zum Thema Menschenrechte und Lieferketten als unzureichend ein.
Sensibilität steigt
Dabei, so Löning, sei mich sich in den Führungsetagen sehr bewusst, dass das Thema stärker in den Fokus rücken werde. Vor dem Hintergrund der CSR Richtlinien und der Berichtspflicht von Unternehmen über 500 Mitarbeitern, das am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wird, wies der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung darauf hin, dass Dreiviertel der befragten Unternehmen die Ausweitung der CSR-Berichtspflicht für wahrscheinlich halten.
Investoren und Banken machen Druck
Doch so dunkel wie es auf den ersten Blick erscheint, ist die Behandlung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen nicht, erläuterte Markus Löning. Auch wenn das Management von Großunternehmen im Moment noch wenig Druck von Investoren und Finanzinstituten zum Thema spüren würden, so belegten aktuelle Studien, dass schon jetzt Investoren von ihren Partnern  ein professionelles Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement erwarteten, dazu zähle auch der Schutz der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette.
Kunden und NGOs sind Treiber der Entwicklung
Auch in Hinblick auf die Berichtspflicht der Unternehmen konnte Löning mit einem erstaunlichen Ergebnis seiner Umfrage aufwarten. Denn nicht Gesetze, sondern vor allem gesellschaftliche Trends und wirtschaftliche Notwendigkeiten seien derzeit die starken Treiber.Insbesondere die Arbeit von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen werde inzwischen aus Furcht vor Reputationsschäden, die durch die veröffentliche Meinung entsteht, sehr ernst genommen. Zudem würden hohe Verbrauchererwartungen an eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und die Forderungen nach transparentem Handeln das Management in dieser Frage beeinflussen.
Markus Löning, der unter dem Namen löning-berlin einen Think Tank zu CSR und Nachhaltigkeit führt, leitet aus der Umfrage fünf entscheidende Handlungsempfehlungen für Unternehmen ab:
[blockquote pull=““ align=““ attributed_to=“Markus Löning“ attributed_to_url=“{{attributed_to_url}}“]Ohne Top Leven Engagement der Unternehmensleitung, die die Bedeutung der Thematik erkennt, kann man die Achtung der Menschenrechte strategisch nicht verankern[/blockquote], sagt der CSR-Experte. Zudem fordert er ein ehrliches Benchmarking: „Wo stehen wir, wo die Mitbewerber, wie sieht das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld aus, etc. zu einem wirklichen Erkenntnisgewinn führen.“
Der dritte Punkt sei die Risikoanlayse, „denn eine zielführende Handlungsweise ist nur dann möglich, wenn die Risiken entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette kontinuierlich überwacht werden“, so Löning.
„Wissen und vor allem Wissensaufbau bei allen Stakeholdern ist der vierte große Punkt um die immer wichtiger werdenden Menschenrechtsfragen für eine Firma handeln zu können“, sagt Markus Löning. „Sowohl Mitarbeiter als auch Lieferanten und Geschäftspartner müssen wissen, wie sie zur Achtung von Menschenrechten beitragen können. Das ist in erster Linie eine Frage von Know-how Aufbau.“ Er empfiehlt Geschäftsführern und leitendem Management hier verstärkt Knowledge zu sammeln.
Zur Lösung menschenrechtlicher Herausforderungen sind Netzwerke unerlässlich“, fügt Löning als fünften Punkten hinzu. „Unterschiedliche Akteure können entsprechende Erfahrungen einbringen.  Ein Management soll sich nicht scheuen in diesem Punkt auch mit NGOs oder lokalen Partnern zu kooperieren, da hier der Hebel für die Umsetzung zielgerichteter Projekte beispielsweise mit Lieferanten liegt.
Auf den Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte angesprochenDiese müssen künftig neben der üblichen Rechnungslegung auch eine Reihe sogenannter „nichtfinanzieller Informationen“ veröffentlichen. Derartige Informationen umfassen zum Beispiel Fragen des Umwelt- und Arbeitnehmerschutzes, der Korruptionsbekämpfung sowie der Achtung der Menschenrechte.
Die Studie „Lieferketten sind Menschenketten“ richtet sich vor allem an Unternehmen, die sich mit dem Thema beschäftigen, aber natürlich auch an die interessierte Öffentlichkeit.
Hier kann man die Studie herunterladen.