Produktpiraterie ist bei Autoersatzteilen bekannt, beim Kopieren von Handtaschen oder anderen Luxusgütern. Doch auch bei Lebensmitteln stoppen die Fälscher nicht. Und das hat schwerwiegende Folgen.
Melamin in Milchpulver oder Methanol in Spirituosen – Lebensmittelfälschungen können in bestimmten Fällen zu einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher werden. Insbesondere die zunehmende Globalisierung des Lebens- und Futtermittelmarkts erfordert verlässliche Strategien, um die Identität der Waren analytisch zu überprüfen.
Heute und gestern diskutierten  rund 50 Experten  bei einer Veranstaltung der Food Law Practitioners (FLEP) über neue Entwicklungen zu Analyseverfahren. Weitere Themen sind die Umsetzung der EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, der Online-Lebensmitteleinkauf und neue Methoden der Warenkettenanalysen.  „Die analytische Überprüfung der Produktidentität sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit sind grundlegende Praxis der Lebensmittelsicherheit und müssen stetig weiter entwickelt werden“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. „Das BfR entwickelt, validiert und bewertet neue moderne analytische Verfahren um Identität, Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln zu bestätigen.“
Gesundheitliche Risiken bei Lebensmittelfälschungen
Lebensmittelfälschungen können mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. So wurde in China Melamin verwendet, um einen hohen Proteingehalt bei Milchprodukten vorzutäuschen. Durch diese Kontamination erkrankten viele Kleinkinder, die mit den belasteten Produkten gefüttert wurden. Als Konsequenz der Melamin-Problematik im Jahr 2008 bestehen Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten eiweißhaltigen Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist. Im Jahr 2012 zeigten Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), dass es in der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei zu schweren Vergiftungen, teilweise mit Todesfolge, nach dem Konsum von mit Methanol verunreinigten Spirituosen gekommen ist.
Rückverfolgung
Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln auf allen Vermarktungsstufen ist für den Gesetzgeber daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Verfahren zur Rückverfolgbarkeit basieren in der Regel auf Dokumentationssystemen der Unternehmen, die die Identifizierung von Chargen erlauben. In der Lebensmittelkontrolle sind allerdings auch Verfahren erforderlich, die eine Verifizierung von Deklarationen und Angaben – eine Authentizitätsprüfung – anhand der chemischen Analyse des Lebensmittels ermöglichen.
Zur Kontrolle der Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen werden im BfR Routineverfahren wie die Stabilisotopenanalyse eingesetzt aber auch innovative Analysestrategien entwickelt, zum Beispiel unter Verwendung der Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie. Die Rückverfolgung kontaminierter oder gefälschter Produkte wird durch innovative Softwarelösungen des BfR unterstützt.
„Lebensmittelfälschungen – und damit Betrug am Verbraucher – stellen an die Lebensmittelüberwachung neue Herausforderungen“, betont der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dr. Helmut Tschiersky. „Das BVL arbeitet an Konzepten, Lebensmittelbetrug zu erkennen und zu verhindern.“ So soll ein Frühwarnsystem aufgebaut werden. Um die Sicherheit von Verbrauchern bei Einkäufen im Internet zu schützen, sucht beim BVL die gemeinsame Zentralstelle der Länder G@ZIELT nach gefährlichen Produkten und deren Anbieter.
FLEP (Food Law Enforcement Practitioners) ist ein informeller Zusammenschluss von europäischen Experten der Lebensmittelsicherheit und des Lebensmittelrechts. Das BVL fungiert als nationale Kontaktstelle. Seit 2014 arbeitet FLEP mit den Leitern der europäischen Lebensmittelbehörden (Heads of European Food Safety Authorities, HEFSA) zusammen. Ziel ist der Austausch von Informationen und die Intensivierung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um das Vertrauen in die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen in der Praxis zu erhöhen.

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