Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem jüngsten Urteil den Freispruch eines Mannes bestätigt, der im Internet zu Gewalt gegen Klimaaktivisten aufgerufen hatte, indem er kommentierte, man solle „einfach drüber fahren“.  Legal Tribune Online berichtet über diese Entscheidung. Dieser Kommentar wurde im Kontext einer Straßenblockade durch die „Letzte Generation“ im April 2024 abgegeben, eine Aktion, bei der sich Aktivisten auf die Fahrbahn klebten, um auf Klimaprobleme aufmerksam zu machen.

Der ursprüngliche Kommentar des Angeklagten lautete: „Einfach drüber fahren. Selbst schuld, wenn man sich auf die Straße klebt“. Dies führte zunächst zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Weißenburg wegen Billigung von Straftaten. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Angeklagte legte Berufung ein, und das Landgericht Ansbach hob das Urteil später auf, indem es argumentierte, dass der Kommentar als Teil einer überspitzten öffentlichen Debatte zu verstehen sei und der Angeklagte nicht ernsthaft zu Gewalt aufrief.

Die Staatsanwaltschaft München legte gegen diesen Freispruch Revision ein, die jedoch vom BayObLG zurückgewiesen wurde. Das Oberste Landesgericht bestätigte, dass die Berufungsinstanz korrekt entschieden hatte, basierend auf der Annahme, dass der Angeklagte keine reale Gewaltintention hatte. Diese Entscheidung erzeugte jedoch Unmut beim Gericht, da es den Fall als Grenzfall betrachtete, in dem unter anderen Umständen durchaus eine Verurteilung möglich wäre.

Interessant ist, dass das BayObLG in der mündlichen Urteilsbegründung Bezug nahm auf einen früheren Fall, in dem es die Äußerungen der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten einstufte. Die Gerichtsentscheidung deutet darauf hin, dass gewaltbejahende Äußerungen je nach Kontext und Schwere als strafrechtlich relevant betrachtet werden können.

Dieser aktuelle Fall wirft wichtige Fragen zur Abgrenzung von Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanter Billigung von Straftaten auf. Die rechtlichen Erwägungen beinhalten die subjektive Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Aussage sowie deren potenzielle Wirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Das BayObLG betonte, dass es an die Tatsachenfeststellung des Landgerichts gebunden war und dass die Berufungsentscheidung, obwohl knapp begründet, gerade noch ausreichend war.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall die komplexe Natur der juristischen Bewertung von Online-Kommentaren und die Herausforderungen, die sich bei der Interpretation von Aussagen ergeben, die möglicherweise als Aufrufe zur Gewalt missverstanden werden können. Es verdeutlicht auch, wie Gerichte mit der Balance zwischen Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, den öffentlichen Frieden zu schützen, ringen.