Das sogenannte „Safe Harbour“ Urteil ist heute vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.  Das Gericht hat das Abkommen zum Datenaustausch zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt.

Die EU-Kommission durfte die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden nicht beschränken, so das Gericht. Die Richter urteilten, dass die persönlichen Daten europäischer Nutzer  in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt seien. Dabei nahm der EuGH auch auf eine Regelung Bezug,  die es Behördenerlaubt, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen. Das verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtsschutz berührt, da der betroffene Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu bekommen oder ihre Berichtigung und Löschung verlangen kann.

Das Urteil wird direkte Auswirkungen auf die Aktivitäten von Facebook und anderen amerikanischen Internetdienstleistern, die personenbezogene Daten speichern, in Europa haben.

Geklagt hatte übrigens ein österreichischer Datenschutz Aktivist gegen Facebook. Maximiliam Schrems hatte sich beim irischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass dieser die Übermittlung seiner Facebook-Daten durch die europäische Facebook-Zentrale auf US-Server unterbindet. Zur Begründung verwies der Aktivist auf den NSA-Skandal.

Unterschiedliche Reaktionen

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen: Das heutige Urteil gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA eben kein sicherer Hafen für unsere Daten sind, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam machte, gezogen wird.

Das Urteil sei eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Spätestens nach den Snowden-Enthüllungen sei klargewesen, dass ein angemessener Schutz unserer Daten in den USA nicht sichergestellt sei. Viel zu lang hätten Kommission und Bundesregierung die Augen vor einem offensichtlichen Problem verschlossen.
„Kommission und Bundesregierung müssen ihren bisherigen Kurs grundlegend überdenken und zwingend weitreichende Konsequenzen aus den Enthüllungen Edward Snowdens für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger Europas ziehen. Auch weitere Datenaustauschabkommen müssen auf den Prüfstand“, führte von Notz aus.
Grundrechtsschutz in Europa
„Das Urteil ist ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa: Privatsphäre und Datenschutz sind in einer global vernetzten Welt fundamental.
Mit den USA muss nun unverzüglich über die Folgen des Urteils gesprochen werden. Die Daten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auch in den USA effektiv geschützt werden.
Das Urteil ist ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen. Wir Europäer entscheiden, unter welchen Bedingungen persönliche Daten aus Europa ins Ausland übermittelt werden dürfen.
Wir müssen jetzt zügig den Trilog zur Datenschutz-Grundverordnung zu Ende führen. Das Marktortprinzip wird dazu führen, dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen. Wer in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss danach auch EU-Datenschutzrecht beachten – und zwar unabhängig davon, wo der Server steht.“
Neues Datenschutzabkommen
BDI Hauptgeschäftsführer Markus Kerber sagte verschiedenen Medien, dass  nun schnell ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA ausgehandelt werden müsse, denn ein Abbruch des Datenaustauschs wäre ein Paukenschlag. Es müsse ein verlässlicher Rechtsrahmen für den Datenaustausch mit den USA geschaffen werden. Washington und Brüssel müssten das Vertrauen in die digitale Welt stärken.
Zustmmungsgiganten
Der Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU Fraktion und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda dThomas Jarzombek brachte es auf den Punkt. Denn die Marktmacht wird das Urteil des EuGH nicht brechen:
„Wir brauchen nun dringend Rechtssicherheit. Es besteht die Gefahr, dass durch diese Entscheidung die Marktmacht von großen Internetunternehmen wie Apple, Google und Facebook weiter gesteigert wird – zu Lasten unserer Startups und unseres Mittelstands. Denn sobald die Nutzer zustimmen, werden den Unternehmen auch nach dem Urteil die meisten Dinge erlaubt sein. Diese Zustimmungen werden aber vor allem die Dienste erhalten, die bereits heute auf den meisten Smartphones installiert sind und ohne die viele Nutzer glauben, nicht mehr leben zu können. Das sind die Dienste US-amerikanischer Zustimmungsgiganten.
Politik erlebt unentwegt das Paradoxon, dass Nutzer strengere Gesetze beim Datenschutz fordern, sich gleichzeitig aber genau für die Anbieter entscheiden, bei denen am meisten Daten verarbeitet werden. Bei allen weiteren Entscheidungen des Datenschutzes muss dies bedacht werden. Das gilt vor allem für die europäische Datenschutzgrundverordnung. Ein Wettbewerb auf Augenhöhe muss das Ziel sein.“