Die Europäische Union bereitet die Veröffentlichung eines vereinfachten Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, das im Februar 2025 vorgestellt werden soll. Ziel ist es, die bestehenden Vorschriften zu straffen und die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Das hört man aus mit Kreisen der EU, die mit diesem Thema befasst sind.
Wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, kündigte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, nach einem informellen Treffen der EU-Führung im November 2024 an, die drei zentralen Nachhaltigkeitsvorschriften – die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – in einem Omnibus-Vereinfachungspaket zusammenzuführen.
Ein Omnibus-Gesetzentwurf ist ein legislativer Vorschlag, der mehrere Regelungen und Themengebiete in einem einzigen Gesetzesentwurf zusammenfasst. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort omnibus ab, das „für alle“ bedeutet. Solche Entwürfe werden häufig genutzt, um verschiedene bestehende Gesetze zu bündeln, zu reformieren oder zu vereinfachen. In diesem Fall sollen die drei bestehenden Nachhaltigkeitsregelungen der EU in einem Omnibus-Paket integriert und gleichzeitig vereinfacht werden. Dadurch will man eine einheitlichere und effizientere Regulierung schaffen, die den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erheblich verringert.
Die EU-Taxonomie, eingeführt im Jahr 2020, schuf ein Klassifizierungssystem, das Unternehmen und Investoren hilft, nachhaltige und klimafreundliche Aktivitäten zu identifizieren. Die 2023 in Kraft getretene CSRD verpflichtete Unternehmen zur Offenlegung von Treibhausgasemissionen sowie zu umfassenden Berichten über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG). Im Mai 2024 folgte die CSDDD, die zusätzliche Berichtsanforderungen und rechtliche Haftungsregelungen entlang der Lieferketten einführte.
Diese Maßnahmen wurden von vielen Unternehmen als äußerst belastend empfunden. Vor allem die Kosten und der hohe administrative Aufwand führten zu Kritik aus der Wirtschaft. Während der Europawahlen 2024 wurde das Thema zu einem zentralen Wahlkampfthema. Die konservative Europäische Volkspartei (EVP) kritisierte die Belastungen für Unternehmen, was ihr zu einem Stimmenzuwachs verhalf. Im Gegensatz dazu verloren umweltorientierte Parteien wie die Grünen/EFA und Renew Europe deutlich an Einfluss.
Von der Leyen reagierte auf die Kritik, indem sie die Überarbeitung der Regelungen als notwendig bezeichnete. Ziel des neuen Gesetzespakets sei es, die Vorschriften zu vereinfachen und die administrativen Hürden zu senken. In einer Pressekonferenz im November erklärte sie: „Wir werden einen Omnibus-Gesetzesentwurf vorlegen, um in einem Schritt die Überregulierung in verschiedenen Bereichen zu reduzieren.“ Insider gehen davon aus, dass der Vorschlag am 26. Februar 2025 veröffentlicht wird, früher als zunächst erwartet.
Klimaschützer sehen diese Entwicklung jedoch kritisch. Sie befürchten, dass die ursprünglich ehrgeizigen Ziele der Regelungen verwässert werden könnten. Besonders die Gefahr, dass durch den Legislativprozess neue Verhandlungen eröffnet werden, sorgt für Besorgnis. Denn es könnte dazu führen, dass Kompromisse zulasten des Klimaschutzes eingegangen werden.
Die Diskussion um die Balance zwischen Klimaschutz und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit bleibt damit ein zentrales Thema in der EU-Politik. Ob das Omnibus-Paket die richtigen Akzente setzen kann, wird sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses zeigen.
[…] Lieferkettengesetz: Die Europäische Union bereitet die Veröffentlichung eines vereinfachten Gesetzes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, das im Februar 2025 vorgestellt werden soll. Ziel ist es, die bestehenden Vorschriften zu straffen und die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Das hört man aus mit Kreisen der EU, die mit diesem Thema befasst sind. Wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, kündigte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, nach einem informellen Treffen der EU-Führung im November 2024 an, die drei zentralen Nachhaltigkeitsvorschriften – die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – in einem Omnibus-Vereinfachungspaket zusammenzuführen. fair-economics.de […]