Um globale Klimabemühungen zu stärken und die Verlagerung von CO2-intensiver Produktion ins EU-Ausland zu stoppen, fordert der EP-Umweltausschuss eine CO2-Abgabe für Importe in die EU. Heute verabschiedete der Umweltausschuss einen Bericht über einen WTO-kompatiblen EU-Mechanismus zum CO2-Grenzausgleich (CBAM) mit 58 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen.

Die Entschließung unterstreicht, dass die EU-Maßnahmen gegen den Klimawandel nicht zu „Carbon Leakage“ führen dürfen. Die globalen Klimabemühungen würden nicht davon profitieren, wenn die EU-Produktion einfach in Länder außerhalb der EU verlagert würde, die weniger ehrgeizige Emissionsvorschriften haben. Die Europaabgeordneten unterstützen daher die Einführung eines WTO-kompatiblen C=2-Grenzausgleichssystems. Diese würde es ermöglichen, Kohlenstoffabgaben für die Einfuhr bestimmter Waren von außerhalb der EU aus all den Ländern zu verhängen, in denen weniger strenge Emissionsvorschriften gelten. Dies würde einen Anreiz für EU- und Nicht-EU-Handelsindustrien schaffen, im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens ihre CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Europaabgeordneten betonen, der Mechanismus sollte faire und einheitliche Klimaziele und Wettbewerbsbedingungen schaffen. Er solle nicht als weiteres Instrument für Protektionismus missbraucht werden können.

CO2-Grenzausgleich mit reformierten EU-Emissionshandelssystem

Der CO2-Grenzausgleich sollte Teil einer breiteren EU-Industriestrategie sein und alle Importe von Produkten und Rohstoffen abdecken, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)fallen. Die Abgeordneten fügen hinzu, dass das EU ETS bis 2023 – und nach einer Folgenabschätzung – die Energiebranche und andere energieintensive Industriesektoren wie die Produktion von Zement, Stahl, Aluminium, Öl, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel abdecken sollte. Diese Branchen erhalten derzeit noch kostenfreie Emissionszertifikate, sind jedoch für 94 Prozent der Industrieemissionen in der EU verantwortlich. Um eine Verlagerung von CO2-Emissionen ins EU-Ausland zu verhindern, sollten die Abgaben für den CO2-Grenzausgleich an die Preise der EU-Emissionszertifikate des EU-Emissionshandelssystems (ETS) gekoppelt werden, fügen sie hinzu.

Nach der Abstimmung sagte der Parlamentsberichterstatter Yannick Jadot (Grüne, FR): „Der CO2-Grenzausgliech bietet die Chance, Klimaschutz und die Industrieförderung sowie die Arbeitsplatz- und Standortsicherung unter einen Hut zu bringen. Es ist ein wichtige politische und demokratische Herausforderung für die EU. Wir dürfen nicht naiv sein und sollten den gleichen CO2-Preis auf alle Produkte erheben, egal ob sie innerhalb oder außerhalb der EU produziert wurden. Nur so können wir sicherstellen, dass auch die umweltschädlichsten Branchen sich an der Bekämpfung des Klimawandels beteiligen und Innovationen für eine CO2-freie Zukunft entwickeln. Dies wird uns die beste Chance geben, unter der Grenze von 1,5°C Erwärmung zu bleiben und gleichzeitig unsere Handelspartner dazu drängen, ebenso ehrgeizig zu sein. Das Parlament geht mit gutem Beispiel voran und wir erwarten von der Kommission und den Mitgliedsstaaten das gleiche Maß an Ehrgeiz.“

Nächste Schritte

Das Plenum wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 8. bis 11. März 2021 über den Bericht abstimmen. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission im zweiten Quartal 2021 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen wird.

Hintergrund

Während die EU ihre inländischen Treibhausgasemissionen (THG) bereits deutlich reduziert hat, steigen die aus Importen stammenden Emissionen an und untergraben damit die Bemühungen der EU, ihren globalen THG-Fußabdruck zu reduzieren. Das Europäische Parlament hat eine wichtige Rolle beim Drängen auf eine ehrgeizigere EU-Klimagesetzgebung gespielt und am 28. November 2019 den Klimanotstand ausgerufen.