Die EU und ihre Mitglieder müssen die bestehenden Vorschriften zum Schutz transportierter Tiere besser durchsetzen und Straftäter nicht ungestraft lassen, so das Parlament am Donnerstag.
In einer Entschließung, die mit 411 Stimmen bei 43 Gegenstimmen und 110 Enthaltungen angenommen wurde, wiederholten die Abgeordneten die Forderung des Parlaments aus dem Jahr 2012 nach einer wirksamen und einheitlichen Anwendung der bestehenden Gemeinschaftsvorschriften für Tiertransporte aus dem Jahr 2005, die derzeit in einigen EU-Staaten nur unzureichend beachtet werden.
Die EU-Kommission sollte Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängen, die die EU-Vorschriften nicht ordnungsgemäß anwenden, so die Abgeordneten. Die EU-Mitgliedstaaten sollten Verstöße mit wirksamen und harmonisierten Sanktionen ahnden, einschließlich der Einziehung von Fahrzeugen und verpflichtender Fortbildungsmaßnahmen von Personal.
Strengere Kontrollen und bessere Transportfahrzeuge
Die Abgeordneten wollen modernste Technologien einsetzen, um die Durchsetzung der geltenden Vorschriften zu verbessern, einschließlich Geolokalisierungssystemen zur Ortung von Tieren und der Transportdauer sowie Echtzeit-Rückmeldungen zwischen Ausgangs- und Ankunftsort. Sie setzen sich für eine neue Tierschutzstrategie 2020-2024 und eine klare Definition dessen ein, was Transportfähigkeit ausmacht.
Das Parlament fordert die nationalen Behörden auf,

  • häufiger unangekündigte und risikobasierte Kontrollen durchzuführen,
  • die anderen beteiligten Mitgliedstaaten entlang der Transportroute in Kenntnis zu setzen, wenn sie Verstöße feststellen,
  • die Zulassung von Transportunternehmern auszusetzen oder ihnen diese zu entziehen, wenn die Regeln wiederholt missachtet werden,
  • für den Transport lebender Tiere ungeeignete Fahrzeuge oder Schiffe zu verbieten,
  • die Häfen an die Anforderungen des Tierschutzes anzupassen und die Überprüfung der Transportfähigkeit der Tiere vor dem Verladen zu verbessern.

Die Abgeordneten wollen auch eine wissenschaftlich fundierte Aktualisierung der EU-Vorschriften für Transportfahrzeuge, um eine ausreichende Belüftung und Temperaturkontrolle, eine geeignete Wasser- und Flüssigfutterversorgung, reduzierte Besatzdichte und an die Bedürfnisse der einzelnen Arten angepasste Fahrzeuge zu gewährleisten.
Verkürzung der Transportzeit, Abkommen mit Drittländern
Die Beförderungsdauer bei Tiertransporten sollten so kurz wie möglich sein, fordert das Parlament. Die Abgeordneten unterstützen Schlachtungen in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst oder vor Ort befindliche oder mobile Schlachtanlagen sowie fleischverarbeitende Betriebe, kurze Vertriebswege und Direktverkauf. Sie fordern die Kommission auch auf, angemessene Beförderungszeiten für verschiedene Arten festzulegen und eine Strategie zu entwickeln, die auf eine Abkehr von Transporten lebender Tiere und eine verstärkte Hinwendung zum Handel mit Fleisch, Schlachtkörpern und Zuchtmaterial abzielt.
Die Abgeordneten heben hervor, dass in allen Fällen, in denen die für Tiertransporte in Drittländern geltenden Standards nicht den EU-Standards entsprechen bzw. ihre Umsetzung eine Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung nicht sicherstellt, bilaterale Abkommen über Transporte lebender Tiere in Drittländer abgeschlossen werden sollten, um diese Unterschiede zu verringern, und dass diese Transporte verboten werden sollten, falls dies nicht gelingt.
Berichterstatter Jørn Dohrmann (EKR, DK): „Die Akteure in der Verkehrskette müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Tierhändler, Tierärzte oder Transportunternehmen. Wir haben der Kommission und den Mitgliedstaaten nun klargemacht, dass sie dies tun müssen, entweder durch die ordnungsgemäße Durchsetzung der geltenden Vorschriften oder durch die Prüfung neuer politischer Maßnahmen zur Anwendung neuer Technologien und zur Minimierung der Transportzeiten.“
Die nächsten Schritte
In der Entschließung empfehlen die Abgeordneten, dass das Parlament ab Beginn der nächsten Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss zum Tierschutz bei Transporten innerhalb und außerhalb der EU einsetzt, um mutmaßliche Verstöße gegen relevante EU-Vorschriften und mutmaßliche Missstände bei der Anwendung dieser Regeln ordnungsgemäß zu untersuchen und zu überwachen.