Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Grund dafür ist der anhaltend hohe Nitratgehalt im Trinkwasser, der über den in der EU-Trinkwasserrichtlinie festgelegten Grenzwerten liegt.

Laut Kommission wurden in 107 Wasserversorgungsgebieten in sieben Regionen Frankreichs die zulässigen Nitratkonzentrationen überschritten. Frankreich droht nun eine empfindliche Strafe. Bereits im Oktober 2020 hatte die Kommission Frankreich über ihre Bedenken informiert.

Trotz dieser Warnung haben die französischen Behörden nach Ansicht der Kommission nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Nitrat ist eine hochlösliche chemische Verbindung, die auf verschiedene Weise ins Grundwasser gelangen kann. Der Haupteintragspfad ist die Landwirtschaft.

Übermäßiger Einsatz von Düngemitteln und die Ausbringung von Gülle führen dazu, dass mehr Nitrat im Boden vorhanden ist, als Pflanzen aufnehmen können. Bei Regenfällen oder Bewässerung wird überschüssiges Nitrat durch den Boden gewaschen und gelangt ins Grundwasser. Tierische Ausscheidungen, insbesondere Urin, sind eine bedeutende Nitratquelle. Undichte Abwasserleitungen und Klärgruben können ebenfalls zur Nitratbelastung beitragen. In geringerem Maße kann Nitrat auch aus der Luft in den Boden und das Grundwasser gelangen. Die Nitratkonzentration im Grundwasser kann je nach geologischen Bedingungen und Landnutzung stark variieren. Nitrat kann zwar das Pflanzenwachstum fördern, jedoch in zu hohen Konzentrationen die Umwelt schädigen und gesundheitsschädliche Nitrite bilden. Besonders gefährdet sind Säuglinge, bei denen eine zu hohe Nitrataufnahme zu Methämoglobinämie führen kann, einer Störung des Sauerstofftransports im Blut.

Die Trinkwasserrichtlinie der EU zielt darauf ab, hochwertiges Trinkwasser zu gewährleisten und die menschliche Gesundheit zu schützen. Neben Nitrat werden auch andere Schadstoffe wie Mikroplastik ins Visier genommen. Die Nitratproblematik ist nicht auf Frankreich beschränkt. Erst Anfang Juni entging Deutschland einer Millionenstrafe der EU im Zusammenhang mit nitrathaltigem Wasser.

Nach jahrelangem Verfahren teilte die Kommission mit, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regelungen nun den EU-Vorgaben entsprächen. Die Einführung von Maßnahmen zur Reduktion der Nitratbelastung, wie strengere Düngevorschriften, stieß in der Vergangenheit immer wieder auf Widerstand von Landwirten. Diese befürchten negative Auswirkungen auf ihre Ernteerträge. In den Niederlanden führten geplante Umweltauflagen zur Reduktion der Stickstoffbelastung im Jahr 2022 zu wochenlangen Protesten.

Die Herausforderung für die EU-Mitgliedstaaten besteht darin, einen Ausgleich zwischen landwirtschaftlicher Produktivität und dem Schutz der Wasserressourcen zu finden. Die Klage gegen Frankreich unterstreicht die Dringlichkeit dieses Problems und die Entschlossenheit der EU, die Einhaltung der Umweltstandards durchzusetzen.