Die EU-Kommission hat heute ihre dritte Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (Environmental Implementation Review, EIR, im Folgenden die „Überprüfung“) vorgelegt, ein wichtiges Berichtsinstrument, um die Durchsetzung des Umweltrechts zu verbessern und zur Sensibilisierung für die Bedeutung der Umsetzung von Umweltvorschriften beizutragen. Die Lücke zwischen dem, was auf Unionsebene beschlossen wird, und dem, was vor Ort umgesetzt wird, muss geschlossen werden, um ein gutes Schutzniveau für die Bürger und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen zu gewährleisten und zugleich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung zu eröffnen.

Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Die diesjährige Überprüfung ist ein Aufruf zum Handeln. Obwohl seit der letzten Überprüfung in einigen Bereichen Fortschritte zu verzeichnen sind, macht es mir Sorgen, dass sich die Umsetzungslücke in anderen Bereichen weiter vergrößert, wodurch unsere Verwundbarkeit durch Umweltverschmutzung und durch die damit verbundenen Risiken zunimmt. Durch die Analyse erhalten die Mitgliedstaaten die Instrumente und Informationen, die sie benötigen, um die Umweltvorschriften besser umzusetzen und unsere Gesundheit ebenso wie die Umwelt besser zu schützen. Diese Chance sollte nicht ungenutzt bleiben!“

Die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik beschreibt gemeinsame Trends und zieht Schlussfolgerungen, die auf der Auswertung von 27 Länderberichten zum Stand der Umsetzung des EU-Umweltrechts basieren. Sie enthält eine Fülle von Informationen darüber, wie gut die Regierungen in der EU die Qualität der Luft, die die Bürgerinnen und Bürger atmen, des Wassers, das sie trinken, und der Natur, in der sie sich erholen, zu schützen wissen. Des Weiteren werden in der Überprüfung vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Zustands in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgelistet.

Sachstand in den wichtigsten Bereichen der Umweltpolitik

  • Bei der Biodiversität ist weiterhin ein Rückgang zu verzeichnen. Zu den Lebensräumen in der EU, deren Zustand besonders schlecht ist, zählen naturnahes Grünland, Moore, Sümpfe und Flachmoore. Die Wälder stehen unter enormem Druck und die meisten Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um ihre Natura-2000-Netze zu vervollständigen.
  • Wasser: Bei der Erreichung eines guten Zustands der Wasserkörper geht es nur langsam voran, und in einigen Mitgliedstaaten kam es bei der Einführung der wichtigsten Instrumente, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, insbesondere bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu Verzögerungen. Des Weiteren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zeitnah Hochwasserrisikomanagementpläne auszuarbeiten, damit sie ihren Hochwasserrisiken besser begegnen können. Auch hinsichtlich der Durchführungsbestimmungen im Trinkwasserbereich besteht in einigen Ländern weiterhin Anlass zur Besorgnis. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der EU-Vorschriften über Nitrat und über die kommunale Abwasserbehandlung wegen unzureichender Planung und Infrastruktur trotz der Verfügbarkeit von EU-Mitteln nur schleppend vorangekommen ist.
  • Kreislaufwirtschaft: Zwar verfügen die meisten Mitgliedstaaten über nationale Strategien und Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft, aber die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Ressourcenproduktivitätsquote und den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien sind beträchtlich. Mit der Produktivitätsquote wird gemessen, wie effizient eine Volkswirtschaft Ressourcen in der Produktion einsetzt, während der Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien aufzeigt, welcher Anteil an den Materialien in die Wirtschaft zurückgeführt wird. Es bedarf weiterer Maßnahmen, um die Recyclingfähigkeit von Kunststoffen, Baustoffen und Textilien zu verbessern. Die Abfallvermeidung stellt nach wie vor eine Herausforderung für alle Mitgliedstaaten dar und in einigen Ländern sind immer noch Deponien in Betrieb, die nicht den Vorschriften entsprechen.
  • Von der Luftverschmutzung geht weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Europäerinnen und Europäer aus. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen zur Überwachung der Luftqualität systematisch und kohärent erfüllen, um die Luftreinheit auf nationaler Ebene und in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert strenge Maßnahmen, insbesondere die Umstellung auf eine nachhaltige Mobilität auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger sowie die Einführung emissionsarmer landwirtschaftlicher Praktiken, auch in der Tierhaltung und im Umgang mit Stalldung und Düngemitteln.
  • Klima: Insgesamt ist die Umsetzung der Klimavorschriften in der gesamten EU gut vorangekommen. Jetzt gilt es das Maßnahmenpaket zu verabschieden und umzusetzen, mit dem das im Europäischen Klimagesetz festgelegte Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu verringern, verwirklicht werden kann. Die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel müssen jedoch in jedem einzelnen Mitgliedstaat und auf EU-Ebene intensiviert werden, um seinen immer gravierenderen Auswirkungen zu begegnen. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Minimierung der durch den Klimawandel verursachten Schäden bringen erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich.

Wegbereiter für die Umsetzung

Etliche Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Investitionsbedarf im Hinblick auf die Verwirklichung der Umweltziele und -prioritäten zu decken. In der Überprüfung werden erstmals für jeden Mitgliedstaat die für die Umsetzung der Umweltpolitik verfügbaren Mittel mit dem Investitionsbedarf verglichen. Zur Verwirklichung der Umweltziele besteht in der EU ein Investitionsbedarf von 110 Mrd. EUR pro Jahr. Fast zwei Drittel der Investitionslücke im Umweltbereich betreffen die Bekämpfung der allgemeinen Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer.

Die Anpassung und der Ausbau der Verwaltungskapazität der Mitgliedstaaten sind für die Einhaltung und Umsetzung des EU-Umweltrechts ebenso wichtig wie ein wirksamer Zugang zu Gerichten auf nationaler Ebene. Dies sind die Grundpfeiler des Umweltmanagements. In den meisten Mitgliedstaaten besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichten, um Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen anzufechten, insbesondere wenn es um die Planung in den Bereichen Wasser, Natur und/oder Luftqualität geht. Die meisten Mitgliedstaaten müssen außerdem die Öffentlichkeit besser über ihre Rechte auf Zugang zu Gerichten informieren.

Hintergrund

Die erste Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik wurde im Februar 2017 verabschiedet. Die Überprüfung ergänzt die Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und Strategien. Seit Einführung der Überprüfungen haben viele Mitgliedstaaten nationale Dialoge organisiert, um die in ihren Berichten herausgearbeiteten Prioritäten zu erörtern. Regionale und lokale Behörden sowie wichtige Interessenträger waren oftmals in den Dialog eingebunden.

Die Kommission arbeitet im Rahmen der Überprüfung mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sie in die Lage zu versetzen, die Umweltmaßnahmen und Vorschriften besser umzusetzen. Werden gemeinsam vereinbarte Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann die Kommission rechtliche Schritte einleiten.

Informationen über Verstöße gegen das Umweltrecht sind über eine interaktive Karte mit Dashboard zugänglich.