Die Suche nach einem Endlager für radioaktive Stoffe dauert seit Jahren an. Seit 1977 gab es eine einseitige Konzentration auf den Standort Gorleben. Dabei flossen  über 1,6 Milliarden Euro in die Erkundung des Bergstocks.  Dieser wurde jedoch stillgelegt und für nicht geeignet befunden. Um einen Standort für ein Endlager zu finden, wurde eine Endlager-Kommission einberufen. Die Endlagersuche soll erst beginnen, wenn die Kriterien dafür stehen.
Experten zweifeln an der Ausgestaltung des Standortauswahlgesetzes
In einer Anhörung der Endlager-Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) am 03.11.2014 bezweifelten Experten einzelne Aspekte bei der Verfahrensausgestaltung des Gesetzes. In der Kritik steht unter anderem das im Gesetz vorgesehene Verfahren, nach dem der Bundestag vor allem per Gesetzesbeschluss die Auswahl des Standortes entscheiden soll.
Umweltverbände haben in der aktuellen Gesetzfassung kein Klagerecht
Ullrich Wollenteit von der Kanzlei Günther stellte die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage. Das Verfahren habe „gravierende Auswirkungen auf den Rechtsschutz“, denn ein Gesetzesbeschluss könne hier nur per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.
Laut Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held folgt daraus, dass nur ein beschränkter Kreis von Personen beschwerdeberechtigt sein werde, Umweltverbände hätten dabei kein Klagerecht. Auch sei der Prüfungsmaßstab auf die Verfassung begrenzt, während bei der Alternative einer Verwaltungsentscheidung auch einfache Gesetze herangezogen werden könnten.
Europarechtliche Probleme erwartet
Bettina Keienburg von der Kanzlei Kümmerlein verwies zudem darauf, dass durch eine gesetzliche Standortfestlegung auch europarechtliche Probleme in Hinblick auf den Rechtsschutz bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auftreten könnten.
Öffentlichkeit nur unzureichend einbezogen
Marc André Wiegand von der Universität Leipzig thematisierte die Art der Einbindung der Öffentlichkeit. Das Gesetz sehe eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Allerdings könne eine Verletzung der Vorschriften kaum beanstandet werden, da sie nicht in rechtlich anfechtbare Verwaltungsentscheidungen, sondern in praktisch unangreifbare Gesetzentwürfe mündeten.
Gesetz würde Gesetzgeber höhere Legitimation verleihen
Hans Peter Bull, emeritierter Professor von der Universität Hamburg, hob dagegen die Vorteile des gewählten Verfahrens im Kontrast zu einem Planfeststellungsverfahren hervor. Der Gesetzgeber habe jetzt eine „höhere Legitimation“. Zudem dürfe sich die Politik auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht aus der Verantwortung entfernen, sondern müsse Entscheidungskompetenzen nutzen.
 Finanzierung der Standortsuche durch Atomkonzerne vielleicht illegitim 
In der Frage der Kostenbeteiligung der Atomkonzerne bei der Standortsuche gingen die Meinungen auseinander. Hans-Wolfgang Arndt, emeritierter Professor von der Universität Mannheim, bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung, nach der die Kernkraftbetreiber über ein Umlageverfahren die Standortsuche finanzieren sollen.
Johannes Hellermann, Professor an der Universität Bielefeld, bejahte die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Zu klären sei allerdings, welche Kosten genau umgelegt werden können.
Gorleben in der Endlagersuche miteingeschlossen
Bei der Suche nach einem Endlager wird laut des StandAG der Standort Gorleben nicht ausgeschlossen.  Dieses hätte jedoch im Gesetz ausgeschlossen werden müssen, um eine Vorentscheidung auf diesen Standort zu vermeiden.
Herbert Posser von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer kritisierte hingegen, dass der Erkundungsstopp auf einer unzulässigen Prämisse im StandAG beruhe, nämlich die Annahme, dass ohne Erkundungsstopp trotz Neuanfang der Standortsuche eine Vorfestlegung geschehe. Der Erkundungsstopp sei folglich nicht rechtmäßig.
Die Einbeziehung Gorlebens wurde auch von Helmut Röscheisen vom Deutschen Naturschutzring kritisch hervorgehoben. Grundsätzlich müsse zudem die Öffentlichkeitsbeteiligung verbessert werden. Röscheisen mahnte eine zügige Überarbeitung des Gesetzes an, um die „fundamentalen Konstruktionsfehler“ auszuräumen.
Kritik an Verbänden die öffentliche Debatte ablehnen
Vor Beginn der eigentlichen Anhörung hatte die Ko-Vorsitzende der Kommission, Ursula Heiner-Esser, Kritik an mehreren Verbänden geübt, die öffentlich ihre Teilnahme an der Anhörung abgelehnt hatten.
Hubertus Zdebel (Die Linke) verteidigte die Absage der Verbände hingegen mit Verweis auf die grundsätzliche Skepsis, mit der die Verbände die Kommission seit Anbeginn begleitet hätten.
Endlager-Suchgesetz hätte bereits im Sommer 2013 verabschiedet werden sollen
Die Debatte um ein Endlager wird seit Jahren geführt. Das Endlager-Suchgesetz sollte laut dem damaligen Bundesumweltminister Altmauer eigentlich bereits im Sommer 2013 den Bundestag und den Bundesrat passiert haben.  Eine Verabschiedung im Jahr 2014 erscheint angesichts der Kritikpunkte als unwahrscheinlich. Die Suche nach einem Endlager wird sich daher noch eine Weile hinziehen.