Die Novelle des EEG kann am kommenden Freitag beschlossen werden. In lezter Minute einigten sich die Große Koalition, aber auch die EU Kommission, denen der Gesetzentwurf vorlag und die ebenfalls Änderungen wollte, auf einen Kompromissvorschlag. Wichtig ist zunächst einmal, das auf die sogenannte Eigenstromerzeugung, eine EEG Umlage gezahlt werden muss, es wird aber eine Bagatellgrenze eingeführt, die die klassische Solaranlage auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern vor dieser Abgabe schützt. Für Betreiber bestehender Anlagen wird die Umlage Ende 2016 eingeführt.
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