Strom aus Erneuerbare Energien Anlagen wird derzeit für jede produzierte Kilowattstunde bezahlt. Geht es nach dem Willen des Berliner Think Tanks Agora Energiewende, dann soll nicht mehr der Strompreis pro Einheit des produzierten Stroms als Bemessungsgrundlage für die Umlage zu Grunde gelegt werden, sondern es soll zu einer Vergütung kommen, bei der die zur Verfügung gestellte, betriebsbereite Kapazität bezahlt wird.
Die bisherige Art der Förderung führe bislang dazu, dass Wind- und Solaranlagen nicht so gebaut und betrieben würden, dass sie optimal mit dem Stromsystem harmonierten, heißt es beim Berliner Initiative, die von der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation getragen wird.
Dem Vorschlag zufolge sollen sich die Vergütungen stattdessen vor allem am Wert der Anlagen für das Stromsystem bemessen. Sie sollen sich daher aus zwei Quellen speisen: Zum einen aus den durch den Stromverkauf erzielten Erlösen. Zum anderen soll die Leistungsbereitschaft der Anlagen – die so genannte Kapazität – vergütet werden. Dazu sollen fixe jährliche Zahlungen eingeführt werden. Das System ist dabei so aufgebaut, dass sowohl Über- als auch Unterförderungen verhindert werden.
„Nach der EEG Novelle 2014 ist vor der EEG-Novelle 2016. Das nächste EEG wird für Anlagen gelten, die weit über 2030 hinaus unser Stromsystem prägen. In diesem Zeitraum werden die Erneuerbaren Energien ihren Anteil am Strom-Mix auf 50 Prozent steigern und zur dominanten Stromerzeugungsform werden. Systemdienliche Auslegung und Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden daher zentral, weil sonst die Gesamtsystemkosten steigen“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.
Die Umstellung von dem bisherigen Vergütungssystem für Ökostrom mit der gleitenden Marktprämie – ein variabler Zuschuss je Kilowattstunde – wird der Studie zufolge nötig, um die nächste Phase beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bewältigen. Die vorgeschlagene Kombination aus Kapazitätszahlungen und Einnahmen aus dem Stromverkauf soll dem Anlagenbetreiber eine ähnliche Investitionssicherheit wie das aktuelle EEG bieten, gleichzeitig aber die Anlagenbetreiber aber auch dazu anspornen, ihre Kraftwerke bestmöglich in das Stromsystem zu integrieren.
Ausnahmen für kleinere Anlagen und Bürgerprojekte
Die neue Vergütungsregel soll zunächst nur für große Anlagen gelten. Für kleinere Kraftwerke – insbesondere Bürgerenergieprojekte –empfehlen die Autoren der Studie Sonderregeln, um auch in diesem Segment weiterhin einen kontinuierlichen Zubau zu ermöglichen.
Die unter dem Titel „Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 – Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign“ erschienene Studie wurde vom Öko-Institut im Auftrag von Agora erarbeitet. „Wir brauchen einen langfristig stabilen Investitionsrahmen für den notwendigen Erneuerbare-Energien-Ausbau. Die Diskussion darüber muss jetzt beginnen und darf sich nicht allein auf die Frage des Designs von Ausschreibungen beschränken“, sagt Graichen. „In diesem Sinne möchten wir unsere Studie als Diskussionsvorschlag zur Rolle der Erneuerbaren Energien in einem künftigen Marktdesign verstanden wissen.“
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