Das von der Bundesregierung geplante staatliche Tierwohllabel soll als Positiv-Auszeichnung Produkte kennzeichnen, die sich von der Standardware abheben.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3655) hervor. Darin heißt es weiter, dass die gekennzeichneten Produkte durch unterschiedliche Stufen eindeutig differenziert werden sollen, um den Verbrauchern leicht verständlich darzulegen, welche Stufe für wie viel Tierwohl steht. Außerdem sei das Ziel, dass sich die Prozessqualität im Hinblick auf die eingehaltenen Tierschutzstandards vom gesetzlichen Tierschutzstandard abhebt.
Bereits die Kriterien der Eingangsstufe sollen eindeutig über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, denn nur wenn der Unterschied zwischen Standardware und Produkten der Eingangsstufe des Tierwohlkennzeichens als echter Mehrwert verstanden werde, seien die Verbraucher bereit, für die Produkte einen höheren Preis zu bezahlen. Die auf der jeweiligen Stufe einzuhaltenden Kriterien sollen in einer Verordnung festgelegt und von jedem eingesehen werden können, unabhängige Kontrollen stellen die Einhaltung der Kriterien sicher.
Den Vorteil gegenüber den bisherigen am Markt befindlichen privatwirtschaftlich organisierten Labeln sieht die Bundesregierung mithilfe eines staatlichen Kennzeichens unter anderem durch einen einheitlichen nationalen Rechtsrahmen. Außerdem würden die Verbraucher erfahrungsgemäß dem Staat als Träger größeres Vertrauen entgegenbringen. Der Staat habe zudem eine größere Zugkraft, alle Beteiligten in ein gemeinsames Projekt einzubringen. Die genaue Darstellung des Kennzeichens stehe bis jetzt noch nicht fest, werde aber derzeit erarbeitet.