Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rechtsstreit gegen die Bundesregierung einen bedeutenden Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstagabend, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen (Urt. v. 16.05.2024, Az. OVG 11 A 22/21, OVG 11 A 31/22).
Laut dem Gericht erfüllen die aktuellen Klimaschutzmaßnahmen, die im Oktober letzten Jahres beschlossen wurden, nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Vorsitzende Richterin Ariane Holle betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass es absehbar sei, dass viele Sektoren die zulässigen Mengen an Treibhausgasemissionen von 2024 bis 2030 überschreiten werden, mit Ausnahme der Landwirtschaft.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil und forderte die Bundesregierung auf, das Klimaschutzprogramm umgehend zu verbessern. Eine der zentralen Forderungen der DUH ist die Einführung eines Tempolimits von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts.
Bereits im November 2023 hatte die DUH einen juristischen Erfolg erzielt. Das OVG Berlin-Brandenburg verpflichtete die Bundesregierung damals, ein Sofortprogramm für die Reduktion von Treibhausgasen in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu erstellen. Dieses Urteil wird derzeit vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) überprüft.
Die Klagen der DUH basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsieht. Im vergangenen Jahr wurden erst rund 46 Prozent erreicht.
Das aktuelle Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Klimapolitik der Ampel-Regierung haben, sofern es nicht durch eine Revision beim BVerwG aufgehoben wird. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu ihrem weiteren Vorgehen steht noch aus.
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