Die Ampelkoalition hat sich auf Regeln für die Umstellung auf klimafreundliches Heizen geeinigt und damit eine monatelange Debatte über die Details eines Gesetzes beendet, das fossile Heizsysteme de facto verbieten würde.

Ab dem kommenden Jahr muss jede neu installierte Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, „wenn möglich“. Allerdings werden auch wasserstofftaugliche Gasheizkessel zugelassen sein. Nach einem öffentlichen Aufschrei über durchgesickerte Umstellungspläne, die als zu ehrgeizig und kostspielig kritisiert wurden, stimmte die Regierung auch einer Verlängerung der Übergangsfristen und Ausnahmen zu.

Die deutsche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf einen Kompromiss über ein Gesetz geeinigt, das den Umstieg auf erneuerbare Energien zur Pflicht macht. Nach einer monatelangen Debatte über ein De-facto-Verbot für den Einbau neuer fossiler Heizungsanlagen ab 2024 einigte sich die Koalition darauf, verschiedene Technologien, längere Übergangsfristen und mehr Erfüllungsoptionen zuzulassen, um das Gesetz „noch verbraucherfreundlicher“ zu gestalten.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  • H2-fähige Gasheizungen dürfen eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Umsetzungsplan für Wasserstoffnetze gibt. Diese Heizungen sollen bis 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
  • Hybride Heizsysteme – wie Gasheizungen mit Wärmepumpe – und Heizungen mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff werden auch in Neubauten erlaubt sein – bisher war dies nur für Bestandsgebäude möglich.
  • Blauer Wasserstoff (der mit Erdgas unter Verwendung von Kohlenstoffabscheidung und -speicherung hergestellt wird) soll ebenfalls erlaubt sein, muss aber den EU-Taxonomievorschriften entsprechen.
  • Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind oder Sozialleistungen beziehen, werden von der Verpflichtung, defekte Heizungssysteme durch Hybrid- oder erneuerbare Systeme zu ersetzen, vollständig befreit.
  • Der Gesetzentwurf sah keine zusätzlichen Verpflichtungen zum Austausch funktionierender Heizungsanlagen vor.
    Außerdem soll eine Abwrackprämie für alte Heizkessel eingeführt werden.
  • Neben Wärmepumpen und Fernwärme sollen auch Solarthermie, Holzöfen oder Pelletheizungen als Optionen für Hausbesitzer in Betracht kommen, um das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu erreichen.
    Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, defekte Heizungen können ersetzt werden und wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, gelten Übergangsfristen.
    Niemand solle beim Heizungsaustausch überfordert werden, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck in der ARD, soziale Härten sollen mit Zuschüssen ausgeglichen werden. Wie das genau aussehen soll, ist noch nicht entschieden.

Der Energiewirtschaftsverband BDEW sagte, die Einigung könne endlich Schwung in die Wärmewende bringen. „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Technologien sowohl für Neubauten als auch für den Gebäudebestand erweitert hat“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Sie setzt jetzt zu Recht auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung. Das macht die Energieversorgung widerstandsfähiger, die Wärmewende flexibler und vermeidet unnötige Kosten.“

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einigung und begrüßte, dass unterschiedliche Heiztechniken zugelassen werden, warnte aber vor Hürden bei der Umsetzung. „Entscheidend ist die konkrete Umsetzbarkeit und Praktikabilität, auch um eine breite Akzeptanz zu erreichen“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing. Beide Verbände forderten die Bundesregierung auf, das Gesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen.

Der Bundesverband der Energiemarkt-Innovatoren (bne) begrüßte die Erneuerbare-Energien-Ziele für neu installierte Heizungsanlagen, bezeichnete den Entwurf aber als deutlich abgeschwächt. „Wir brauchen Klimaschutz statt Klimaschutzbereitschaft“, sagte bne-Chef Robert Busch und fügte hinzu, dass Wasserstoffbereitschaft Etikettenschwindel sei. „Ein 100-prozentiges H2-Gasverteilnetz für die Gasheizungen wird es nicht geben“, argumentierte er.

Ursprünglich war das Jahr 2025 als Zieljahr für den verpflichtenden Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien in allen neuen Heizungsanlagen vorgesehen, aber die Regierung hat dieses Ziel als Reaktion auf die Energiekrise vorgezogen. Das Ziel, bis 2024 hauptsächlich Wärmepumpen, Fernwärme, Bioenergie und andere nicht-fossile Lösungen zu installieren, ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes.

Bis 2045, dem Jahr, in dem Deutschland seine Wirtschaft vollständig klimaneutral stellen will, soll die Nutzung fossiler Heizsysteme vollständig verboten werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Er wird nun mit den Ländern beraten und soll noch in diesem Monat vom Kabinett verabschiedet werden. Derzeit werden über 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland mit fossilen Brennstoffen gedeckt.

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