205o soll der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein, ein ambitioniertes Ziel, für das zu Beginn dieses Jahres weitere Weichen gestellt wurden.
Das neue Jahr bringt verschiedene Neuerungen im Bereich Energieeffizienz und energetisches Bauen und Sanieren mit sich. Um die Klimaneutralität zu erreichen ist es wichtig, generell den Energiebedarf der Gebäude durch eine gedämmte Gebäudehülle und effiziente Anlagentechnik zu reduzieren sowie weitestgehend erneuerbare Energien zu nutzen.
Höhere Anforderungen für Neubauten
Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden. Erreichbar ist beides durch bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller sowie durch dichtere Fenster und eine effiziente Technik unter Einbindung erneuerbarer Energien.
Neue Fördermittel für Heizung und Lüftung
Ab 1. Januar stellt der Bund zusätzliche Fördermittel für den Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage zur Verfügung. Die Förderung wird in Form von Zinsverbilligungen und Zinszuschüssen gewährt und ist Teil des neuen Anreizprogramms Energieeffizienz, für das die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung bieten die KfW (www.kfw.de) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Effizienzlabel für alte Heizkessel
Heizkessel mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 15 Jahre sind, können ab dem 1. Januar mit einem Label versehen werden, das Auskunft über die Energieeffizienz gibt. Das Labelling ist zunächst freiwillig und gilt für gas- oder ölbetriebene Anlagen. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater stellen das Etikett aus. Erst ab 2017 wird dieses nationale Effizienzlabel für alte Heizkessel Pflicht.
Neue Förderstufen der KfW für Effizienzhäuser
Die KfW passt zum 1. April ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an. So entfällt die Förderung für die Stufe Effizienzhaus 70 – diese wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen. Neu ist die Stufe Effizienzhaus 40 Plus. Besonderes Merkmal dieses Standards ist, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert werden muss. Damit liegt der Fokus verstärkt auf der Förderung von Neubauten mit hohem energetischen Standard.
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